Bauliche Erweiterung des Freiherr-vom-Stein Gymnasiums für die Umstellung auf G9, sowie kleine Umbaumaßnahmen im Bestand
Der Leitgedanke des Konzeptes zur Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums stellt die folgerichtige Fortführung des Bestandes dar. Die prägnanate Kubatur des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wird dabei um einen weiteren Baustein ergänzt, der die Qualität des Bestandsbaus stärkt. Es ist ein freistehender Baukörper von etwa 12,15m x 62,07m auf der Südostseite geplant, welcher mit zwei Brücken (Skywalks) mit dem Bestand verbunden ist. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen, jedoch wird ein Medienkanal für die Erweiterung 2 mittig des Gebäudes eingeplant. Dem G9 Raumprogramm entsprechend sind Kurs-und Fachräume, sowie eine Lehrküche im Erweiterungsbau untergebracht. Im Bestand werden zwei vorhandene Musikräume zu Biologieräumen umgebaut, sowie kleinere Bereiche funktional verändert.
Die Einteilung der noch auszuschreibenden Gewerke in Fachlose und Teillose ist noch nicht abschließend erfolgt. Voraussichtlich werden folgende Gewerke sukzessiv ausgeschrieben:- Metallbauarbeiten- Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten - Bauleistungen im Hochbau- Bautischlerei-Einbauarbeiten- Anstricharbeiten in Gebäuden
Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf Basis derGebäudeleitlinien der Stadt Münster
Tariftreue
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Eine Nachforderung von Unterlagen istteilweise ausgeschlossen (z.B. Preisblatt).
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungbegangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
-Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe ob ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnetwurde, ein Antrag auf Eröffnung nichtmangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
Insolvenzverfahren, Liquidation (VVB 124): Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (Die Vorlage für eine Eigenerklärung (VVB 124) befindet sich in den Vergabeunterlagen). Bieter, deren Angebote/Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung innerhalb der gesetzten Frist belegen.
- ggfs. Motorsägenschein: Die mit einer Motorsäge auszuführenden Arbeiten müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschiften durch Personen erfolgen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Der Nachweis der fachlichen Eignung kann durch eine entsprechende Berufsausbildung (z.B. Forstwirt) oder durch Fortbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Motorsägenlehrgang AS-Baum I oder gleichwertig) erbracht werden, in denen die den auszuführenden Arbeiten entsprechenden Grund- und Fachkenntnisse (z.B. zur Schutzausrüstung: bestehend aus Motorsägenhelm mit Gehörschutz und Visier, Arbeitshandschuhe, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe etc.) vermittelt wurden.Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt den geforderten Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung in der DGUV Information 214-059 vor.Die entsprechenden Nachweise sind dem AG nach Aufforderung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
- ggfs. Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS), 01_12_2015: Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS 1999):Der AN hat dem AG für die hier ausgeschriebenen Arbeiten einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung zu benennen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein.
Der den Zuschlag erhaltende Bieter muss bis zum Baubeginn seine Eignung mittels Dritterklärung (Bescheinigung gem. MVAS 1999) nachweisen.
siehe Besondere Vertragsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
ggfs.:- Motorsägenschein:- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (MVAS)