Verfahrensangaben

Verlängerung 2021-0544-18 - Dynamisches Beschaffungssystem - Digitalisierung von P...

VO: VgV Vergabeart: Vorinformation Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.12.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Münster
DE126118269
Klemensstr. 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251 492-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72252000-6
72000000-5
79995100-6
79999100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Münster - citeq richtet für die Digitalisierung von Papierakten ein dynamisches Beschaffungssystem mit zeitlicher Befristung bis zum 30.12.2025 ein. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Verlängerung des dynamischen Beschaffungssystems (nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 VgV) bis zunächst zum 30.12.2026.

Ein dynamisches Beschaffungssystem gem. § 120 Abs. 1 GWB ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen.

Dabei wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer, die zulässige Erklärungen zur Leistungserbringung abgegeben haben, werden zur Teilnahme am System während der gesamten Laufzeit des Systems zugelassen.

Ein Antrag auf Teilnahme ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Über die Zulassung zum dynamischen Beschaffungssystem werden die Unternehmen über den Kommunikationsbereich auf dem Vergabemarktplatz informiert. Nach der Veröffentlichung des dynamischen Beschaffungssystems ist zunächst eine Frist von 30 Tagen bis zur Öffnung der Teilnahmeanträge abzuwarten. Danach gelten keine weiteren Fristen und neue Anträge können sofort geöffnet werden. Die Bewertung dieser Anträge erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach deren Eingang.

Steht eine Einzelvergabe an, werden alle zugelassenen Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Geplant war bis zum 30.12.2025 die Digitalisierung von ca. 170.000 Papierakten für verschiedene Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung, dass die Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems bis zum 30.12.2026 verlängert wurde..

Je Einzelauftrag erfolgt ein Wettbewerb innerhalb der zugelassenen Bewerber. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe geht an das für den Vergabemarktplatz registrierte Konto.

Die konkrete Leistungsbeschreibung wird mit jedem Einzelauftrag bekannt gemacht. Je Einzelauftrag wird ein EVB-IT Dienstvertrag inkl. einer Anlage "Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO" abgeschlossen. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der vereinfachten Leis-tungs-/Preismethode nach UfAB. Der Zuschlag erfolgt unter allen Angeboten, auf das wirt-schaftlichste (preislich günstigste) Angebot.

Die Bewerber müssen die geforderten Eignungsnachweise erfüllen (siehe Formular 315 EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.07.2021
30.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
48143
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu KMU

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Zusätzliche Informationen

Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,

Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.

Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de