Die Stadt Münster vergibt den Auftrag zur Beschaffung von Erdgas für den Zeitraum 01.01.2027 bis 30.06.2027 im Wege einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit bzw. einer In-House-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB. Denn die Auftragnehmerin ist als 100%tiges Tochterunternehmen der Auftraggeberin insoweit in-house-fähig, als dass die Stadt Münster innerhalb der Gesellschafterversammlung eine ähnliche Kontrolle, wie über die eigenen Dienststellen, ausübt. Auch dienen die Tätigkeiten der Auftragnehmerin, entsprechend dem Gesellschaftszweck, zu mehr als 80 % Aufgaben, mit denen sie von der Auftraggeberin betraut wurde. Darüber hinaus besteht an der Auftragnehmerin keine direkte private Kapitalbeteiligung, da die Auftraggeberin Alleingesellschafterin der Auftragnehmerin ist.
Es liegt im Ergebnis, aufgrund der In-House-Beauftragung, keine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin Stadt Münster vor, die Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union durchzuführen.
Die Stadt Münster vergibt den Auftrag zur Beschaffung von Erdgas für den Zeitraum 01.01.2027 bis 30.06.2027 im Wege einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit bzw. einer In-House-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB. Denn die Auftragnehmerin ist als 100%tiges Tochterunternehmen der Auftraggeberin insoweit in-house-fähig, als dass die Stadt Münster innerhalb der Gesellschafterversammlung eine ähnliche Kontrolle, wie über die eigenen Dienststellen, ausübt. Auch dienen die Tätigkeiten der Auftragnehmerin, entsprechend dem Gesellschaftszweck, zu mehr als 80 % Aufgaben, mit denen sie von der Auftraggeberin betraut wurde. Darüber hinaus besteht an der Auftragnehmerin keine direkte private Kapitalbeteiligung, da die Auftraggeberin Alleingesellschafterin der Auftragnehmerin ist.Es liegt im Ergebnis, aufgrund der In-House-Beauftragung, keine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin Stadt Münster vor, die Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union durchzuführen."
Verschiedene Standorte der Liegeschaften werden mit Erdgas beliefert.Insgesamt werden 150 Abnahmestellen beliefert.
Die Stadt Münster vergibt den Auftrag zur Beschaffung von Erdgas für den Zeitraum 01.01.2027 bis zum 30.06.2027 im Wege einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit bzw. einer In-House-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB. Denn die Auftragnehmerin ist als 100%tiges Tochterunternehmen der Auftraggeberin insoweit in-house-fähig, als dass die Stadt Münster innerhalb der Gesellschafterversammlung eine ähnliche Kontrolle, wie über die eigenen Dienststellen, ausübt. Auch dienen die Tätigkeiten der Auftragnehmerin, entsprechend dem Gesellschaftszweck, zu mehr als 80 % Aufgaben, mit denen sie von der Auftraggeberin betraut wurde. Darüber hinaus besteht an der Auftragnehmerin keine direkte private Kapitalbeteiligung, da die Auftraggeberin Alleingesellschafterin der Auftragnehmerin ist. Es liegt im Ergebnis, aufgrund der In-House-Beauftragung, keine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin Stadt Münster vor, die Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union durchzuführen.