Neubau eines Erweiterungsgebäudes und Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude der Bodelschwinghschule
Bauleistungen (Gebäude und Außenanlagen) für den Neubau eines Erweiterungsgebäudes und Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude der Bodelschwinghschule
Die Einteilung der noch auszuschreibenden Gewerke in Fachlose und Teillose ist noch nicht abschließend erfolgt. Voraussichtlich werden folgende Gewerke sukzessiv ausgeschrieben:300 er KG Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, Fliesenarbeiten, Fensterbauarbeiten, Brandschutzarbeiten, Fassadenbauarbeiten 400 er KG technische Brandschutzarbeiten; Förderanlagen Aufzug
Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf Basis derGebäudeleitlinien der Stadt Münster
Tariftreue
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Eine Nachforderung von Unterlagen istteilweise ausgeschlossen (z.B. Preisblatt).
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungbegangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
-Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe ob ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnetwurde, ein Antrag auf Eröffnung nichtmangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
Insolvenzverfahren, Liquidation (VVB 124): Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (Die Vorlage für eine Eigenerklärung (VVB 124) befindet sich in den Vergabeunterlagen). Bieter, deren Angebote/Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung innerhalb der gesetzten Frist belegen.
siehe Besondere Vertragsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend