Der Auftraggeber wird unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes die fehlenden, unvollständig oder fehlerhaft abgegebenen unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen unter Setzung einer kalendermäßig bestimmten Frist nachfordern. Angebote, die nach Ablauf dieser Frist nicht vollständig sind, werden ausgeschlossen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet.