Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die nachfolgend näher beschriebene Maßnahme. Die TGA-Planung umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Informationstechnik, Aufzugsanlage und Gebäudeautomation) für beide Bauabschnitte. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11). Die Anlagengruppe 7 wird voraussichtlich nicht ausgeführt und ist daher nicht Auftragsgegenstand.
Die Stadt Delbrück beabsichtigt an der Himmelreichallee den Neubau eines Rathauses mit ca. 105 Arbeitsplätzen und ca. 2700 m² Nutzfläche (ohne Technik) sowie einer Tiefgarage mit 80 Stellplätzen zu erstellen. Der Neubau soll als Ersatz und Erweiterung für die bisherigen Verwaltungsgebäude dienen.
Oberhalb der Tiefgarage soll, auf den nicht durch das Rathaus überbauten Flächen, ein "Grüner Platz" entstehen. Diese Freiflächen sind so zu gestalten, dass insbesondere im Bereich des Platzes eine hohe Aufenthaltsqualität erreicht wird. Im Sinne einer flexiblen Nutzung für vielfältige Veranstaltungen ist die wünschenswerte Bepflanzung zu planen.
Die Vergabe der Architektenleistung ist über einen Realisierungswettbewerb erfolgt. Der Wettbewerbsentwurf wurde durch das Architekturbüro überplant und den Anforderungen angepasst. Diese Vorplanung ist zurzeit abgeschlossen und es liegen Grundrisse und Schnitte, als Grundlage für die weiteren technischen Planungen, vor (siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen).
Die Stadt Delbrück legt Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Baukosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten).
Der zukunftsorientierte Entwurf soll die energetischen Belange berücksichtigen und durch entsprechende Konstruktion und Materialwahl geringe Lebenszykluskosten ermöglichen.
Für den Neubau wird der Passivhausstandard unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit angestrebt. Des Weiteren ist die Nutzung von regenerativen Energien sowie ein ausreichender Sonnenschutz vorzusehen.
Die Planung des Gebäudes sowie der Freiflächen ist unter Berücksichtigung der Maßgaben zur Barrierefreiheit zu entwerfen.