Digitalisierung des Bauaktenarchivs der Stadt Delbrück
VO: VgV Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Stadt Delbrück
Springpatt 3
33129
Delbrück
Deutschland
Vergabestelle
+49 5250996-243
+49 52501322736-243
vergabestelle@delbrueck.de
DEA47
Gemeinsame Beschaffung
Art des Auftraggebers
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Digitalisierung des Bauaktenarchivs der Stadt Delbrück
25012022-1100

CPV-Code Hauptteil

72252000-6

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Die Stadt Delbrück beabsichtigt für ihr Bauordnungsamt das bestehende analoge Bauaktenarchiv zu digitalisieren. Im Zuge des digitalen Arbeitsprozesses werden die erzeugten digitalen Daten in die bereits vorhandene Fachanwendung PROSOZ Bau
(ehemals ProBauG) von der Firma Prosoz importiert bzw. verwaltet. Darüber hinaus wird der Datenbestand in ein Dokumentenmanagement-System = DMS (Codia d.3) überführt.

Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

Haupterfüllungsort

Stadt Delbrück
Marktstraße 6
33129
Delbrück
DEA47

Der Werkunternehmer holt die zu digitalisierenden Akten aus dem Gebäude "Marktstraße 6, 33129 Delbrück" ab und transportiert sie in die Räumlichkeiten seines Unternehmens.

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Das auszuschreibende Volumen beträgt ca. 420 lfd. m Bauakten.
Daraus ergeben sich schätzungsweise für das gesamte analoge Bauaktenarchiv
ca. 54.200 Vorgänge
ca. 1,920 Mio. beschriebene Seiten bis einschließlich DIN A3
ca. 76.500 beschriebene Seiten größer DIN A3.

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Qualität
60

Kostenkriterien

Kriterien
Preis
40

Angaben zu Optionen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Um die Qualität bewerten zu können, muss der Bieter drei Konzepte (Anlage E - 2a - 2b - 2c) zu den einzelnen Unterkriterien der "Qualität" (siehe Anhang 3 der Bewerbungsbedingungen) erstellen. Hierfür ist zwingend die Anlage E zu verwenden - hier sind auch die genauen Anforderungen an die Konzepte beschrieben.
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes steht nicht die Leistungsfähigkeit der Bieter im Focus, die diese alle in gleicher Weise haben müssen, sondern es geht dem Besteller um die Darstellung der Leistungserbringung in konzeptioneller Hinsicht.
Die Bewertung der Konzepte erfolgt anhand von 0 bis 4 Bewertungspunkten. Es wird ein Produkt aus den jeweiligen Bewertungspunkten und den Gewichtungspunkten pro Unterkriterium gebildet. Die so ermittelten Ergebnisse je Unterkriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 600 Punkte erreicht werden.
Dem Besteller bleibt die Vergabe vorbehalten, sollte sich dieses Projekt als gesamt-wirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Dem Werkunternehmer obliegt zur Gewährleistung der Qualität eine verifizierende Teststellung zu erbringen.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2021 /S 243 - 641196

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
Digitalisierung Bauaktenarchiv
Nein
Informationen über die Nichtvergabe

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Ausschreibung wird mit geänderten Vergabeunterlagen zeitnah im offenen Verfahren durchgeführt.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251/411-1691
+49 251/411-2165
vergabekammer@brms.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland

Anhang

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