Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch.Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der HKLS-Installationen für den 3. Bauabschnitt.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der HKLS-Installationen 3. BA
Zu den Ausführungszeiten wird auf Folgendes hingewiesen:Es werden bereits ab dem 01.06.2025 vereinzelte Leistungen nötig. Die geplante Gesamtbauzeit wurde bis 31.07.2026 kalkuliert. Es ist duch den AN zu kalkulieren, dass mit einer angemessenen Vorlaufzeit schon Arbeiten ab Auftragsvergabe anfallenkönnen. Dies betrifft besonders Arbeiten zu Demontagen und Rückbauten.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Schulgebäude.Das Schulgebäude bleibt während der Arbeiten im Betrieb.In der Nachbarschaft sind überwiegend Wohngebäude zufinden sowie Bestandsgebäude und Außenanlagen derSchule. Die Grundstückgegebenheiten sind als sehr eng zubezeichnen. Wir gehen davon aus, dass vor Gebotsabgabe dieGegebenheiten vor Ort vom Bieter besichtigt wurden unddie sich aus den örtlichen Gegebenheiten entstandenenUmstände in der Kalkulation des Angebotesberücksichtigt wurden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.Verhandlungen sind unzulässig.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.