Die Stadt Delbrück beabsichtigt die Neuanschaffung eines Unimog Geräteträger U427 / 4x4.Dieses Fahrzeug soll in der Zukunft für die Straßenunterhaltungsarbeiten (Mäharbeiten, Bankettpflegearbeiten, Straßenpflegearbeiten) und den Winterdienst auf dem Bauhof eingesetzt werden.
Der Unimog des Herstellers Mercedes kommt als einziger Geräteträger für den Einsatz der Straßenunterhaltung/des Winterdienstes bei der Stadt Delbrück in Betracht und kann daher auch nicht fabrikatsneutral ausgeschrieben werden.
Der Unimog muss fabrikneu sowie der StVZO und der STVO sowie den TLF (Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und - Betriebsdienstes) Teil A entsprechen und die gültigen UVV erfüllen.
Der Unimog muss so ausgestattet sein, dass folgende Maschinen und Geräte problemlos angebaut und betrieben werden können. Der Umbau der Kabeltrennung erfolgt in Eigenregie.
Folgende Geräte müssen vom Unimog U400 übernommen werden:1. Frontanbau-Schneeschild mit einer Breite von ca. 2,70 m2. Aufbaustreuer auf Pritsche der Firma Gmeiner 3. Frontkehrmaschine Dücker4. Uni Seitenmäher SMK 15 von der Firma Dücker
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Dem Angebot ist zusätzlich eine Beschreibung der Serienausstattung beizufügen.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eineunbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Verhandlungen sindunzulässig.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage)vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegenVergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der indieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegenVergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Fristzur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, sokann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einenzulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal"Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationenunaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbarenUnterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig dasgenannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.