Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch.Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten für den 3. Bauabschnitt im Bauteil B.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten 3. BA.
Hauptmassen:250 St. hochwirtschaftliche Einlegeleuchten3 St Niederspannungs-Schaltgerätekombination 800x5504 St. Niederspannungs-Schaltgerätekombination 950x5501 St. Niederspannungs-Schaltgerätekombination 950x8001 St. Wandtresor für Notstromeinspeisung30 St Taster KNX-TP 2fach Montage auf UP-Busankoppler5 St Multifunktionstaster KNX-TP 4fach IR-Empfänger m.Temp.-fühler -regler 2Punkt-Regelung2 St Verteiler Standschrank Einbau 19-Zoll-Komponenten Stahlblech verz IP2X H 1,2m B 0,8m T 0,8m 24HE2.000 m Datenkabel Horizontal-/Steigbereich Kat.7A geschirmt 4x2xAWG23 halogenfrei
Die Ausführung startet 5 Werktage nach Auftragserteilung.Die geplante Gesamtbauzeit wurde bis zum 19.12.2025 kalkuliert.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Schulgebäude.Das Schulgebäude bleibt während der Arbeiten im Betrieb.In der Nachbarschaft sind überwiegend Wohngebäude zufinden sowie Bestandsgebäude und Außenanlagen derSchule. Die Grundstückgegebenheiten sind als sehr eng zubezeichnen. Wir gehen davon aus, dass vor Gebotsabgabe dieGegebenheiten vor Ort vom Bieter besichtigt wurden unddie sich aus den örtlichen Gegebenheiten entstandenenUmstände in der Kalkulation des Angebotesberücksichtigt wurden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.Verhandlungen sind unzulässig.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.