Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau einer Dreifachsporthalle auf einer bisher unbebauten Grundstücksfläche nördlich des Nordrings zwischen dem Hallenbad Delbrück und dem Nachtigallenweg.Die Anforderungen der DIN 18032 "Sporthallen - Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung" sind grundsätzlich zu erfüllen. Bei den Hallenabmessungen und dem Raumprogramm sind die Vorgaben gemäß DIN 18032-1 zu bevorzugen. Die Stadt Delbrück behält sich jedoch vor, eine abweichende Modifizierung der Hallenabmessungen und des Raumprogrammes zu verlangen. Demnach wird das Raumprogramm unter Mitwirkung des Architekten im Zuge der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) noch erarbeitet und kann dem Auftragnehmer erst dann zur Verfügung gestellt werden.Zur Planung sind zu beachten:Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat,Leitfaden Nachhaltiger Sportstättenbau des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,Energieeffiziente Sportstätten, Broschüre der EnergieAgentur.NRW.Bei der Planung der Sporthalle ist zu berücksichtigen, dass der Anschluss des Gebäudes an ein zukünftiges Nahwärmenetz für den gesamten Schulcampus vorgesehen ist.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungenzum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar.2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
s. § 17 VgV
s. Vergabeunterlagen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.