1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage EGN, 2. Angebotsdatei Projekt 23.1058);
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (s. Formular 7. Eigenerklaerung BMWK Sanktionen).
2.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
3.
Es werden keine Objektbegehungen angeboten. Fragen zu den Objekten müssen schriftlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
4.
Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.