Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von fünf Objekten mit einer Grundfläche von ca. achttausend Quadratmetern.
Unterhaltsreinigung der Liegenschaften der Stadt Delbrück mit rund 1,14 Millionen m² Jahresreinigungsfläche inkl. jährlicher Grundreinigung
Eine Verlängerung des Vertrags ist um ein halbes Jahr möglich, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit besteht ein einseitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Fünf Objekte in Delbrück:GS Boke, Landolinusplatz 9 in Delbrück-BokeTurnhalle Boke, Landolinusplatz 5 in Delbrück-BokeGS Hagen, Schlinger Str. 47 in Delbrück-HagenMehrzweckhalle Hagen, Schlinger Straße 45 in Delbrück-HagenGS Westenholz, Anton-Pieper-Straße 14 in Delbrück-Westenholz
Bewertet wird die Gesamtreinigungszeit pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die vollePunktzahl. Für null Stunden werden null Punkte vergeben. Dazwischenerfolgt die Bewertung linear.
Bewertet werden die kalkulierten Objektleiterstunden pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Für null Stunden werden null Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear.
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 45 Punkte. Allenachfolgenden Angebote werden entsprechend der unter Pkt. 2.1 der Anlage "Zuschlagskriterien und Gewichtung" genannten Formelbepunktet. Der doppelte (oder höher) Angebotspreis erhält 0 Punkte.
Die Punktzahl ergibt sich aus der Auswertung der Antworten (s. Anlage 6 - Konzepte). Bei unzureichender Erklärung einer ausgewählten Antwort wird eine Abwertung der angezeigten Punktzahl durch die Vergabestelle vorgenommen. Sollten Sie zur Beantwortung der Fragen zusätzliche Dokumente/Anhänge einreichen wollen, stellen Sie dieZuordenbarkeit zu den entsprechenden Fragen sicher.
OGS: eine Woche Osterferien, eine Woche Herbstferien, drei Wochen Sommerferien geöffnet; die Reinigungen in diesen Zeiten werden separat nach Bedarf zu den im Angebot kalkulierten Preisen beauftragt.
Das Vertragsverhältnis beginnt frühestens am 01.03.2025 und endet zum 31.07.2028. Eine Verlängerung des Vertrags um ein halbes Jahr ist möglich, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslauzeit gekündigt wird.Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit besteht ein einseitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Im Falle einer Aufhebung oder Kündigung des mit dem ursprünglich beauftragten Auftragnehmer geschlossenen Reinigungsvertrags innerhalb der Probezeit behält sich der Auftraggeber das Recht vor, gemäß § 132 GWB den Auftrag, ohne eine neue Ausschreibung in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben.
Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1. Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
2. Im aktuellen Vergabeverfahren ist die Teilnahme an einer Objektbegehung verpflichtend. Eine Anmeldung zu den Objektbegehungen ist notwendig (Termin alternativ am 19.11.2024 oder am 21.11.2024, jeweils von 13 bis 15 Uhr). Bitte senden Sie Ihre formlose Anmeldung über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 18.11.2024 um 12:00 Uhr.
3. Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.