Die Stadt Delbrück plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wasserwerkes Ostenland, Wasserwerkstraße 39 in 33129 Delbrück-Ostenland.
Aus fördertechnischen Gründen ist die Einhaltung des Fertigstellungszeitpunktes zwingend.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Mehrwertsteuersatz.Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.