Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es gelten folgende zusätzlichen Mindestanforderungen:
Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät: >= 120 lm/W,
Lichtstromerhalt: >= 80 % (L80) bei 50 000 Betriebsstunden
Das Vertragsverhältnis steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage.
Da es sich bei diesem Verfahren um eine "freihändige Vergabe" handelt, entfällt das Nachverhandlungsverbot gem. § 15 Abs. 3 VOB/A. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben.