Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Da es sich bei diesem Verfahren um eine "freihändige Vergabe" handelt, entfällt das Nachverhandlungsverbot gem. § 15 Abs. 3 VOB/A. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben.