Die Stadt Delbrück plant den Neubau einer Dreifachsporthalle in Delbrück-Mitte.Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Rohbauarbeiten.
Das Gebäude wird als eingeschossiger Neubau in Massivbauweise ausgeführt.Die Decken über dem Geräteraumtrakt und über dem Umkleidetrakt sollen als als vorgefertigte Großflächenplatten mit Aufbeton ausgeführt werden.Das Sporthallendach wird mittels einer Stahlfachwerkträger-konstuktion mit Trapezblechdeckung ausgeführt.Die Fassade wird im unteren Bereich mit Verblendmauerwerk und im oberen Bereich der Sporthalle mit einer vorgehängten Fassade ausTrespa-Platten ausgestattet.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Rohbauarbeiten.
Lagerflächen und Parkplätze auf dem Baugrundstück sind nur im begrenzten Maße vorhanden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.Verhandlungen sind unzulässig.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Rathaus Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück, Zimmer 2.12
Bieter sind nicht zugelassen.Das Submissionsergebnis wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Zwingend vorzulegen sind das ausgefüllte Formblatt 213 sowie ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis; eine Nachforderung dieser Unterlagen ist nicht möglich.
Zur gesetzlichen Regelung siehe § 16a EU "Nachforderung von Unterlagen".
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen:
Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Handelsregisterauszug
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Gewerbeanmeldung
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
Mit dem Angebot in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124)- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)vorzulegen.Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dieser Bekanntmachung genannten Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft: Mit dem Angebot abzugeben, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen: Mit dem Angebot abzugeben, wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:Auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben, wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Angabe der PQ-Nummer:Im Bedarfsfall mit dem Angebot abzugeben (im Angebotsschreiben FB 213).
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle:
Urkalkulation (ggfls. inkl. Kalkulation der anderen Unternehmen).
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet:Baustrom 0,3 %, Bauwasser 0,1 %, bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 % (jeweils in dem Fall, dass sich der AN nicht selbst mit den Verbrauchsmaterialien versorgt), Restmüllbeseitigung 0,3 %,Bauwesenversicherung 0,2 %.
Der Auftraggeber behält sich vor, als Sicherheitsleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme zu fordern (ab 250.000 EUR netto Auftragssumme). Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer eine Mängelansprüchebürgschaft über 3 v.H. der Abrechnungssumme zu stellen.
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind zu berücksichtigen.