Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Allrad (Fahrgestell/Aufbau)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.11.2025
11.11.2025 11:00 Uhr
11.11.2025 11:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Delbrück
05774002002-31001-73
Himmelreichallee 20
33129
Delbrück
Deutschland
DEA47
Vergabestelle
vergabestelle@delbrueck.de
+49 5250 996243

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
t:02514111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144212-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Delbrück beabsichtigt die Neuanschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Allrad in Anlehnung an die DIN14530-22
(Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Allrad in Anlehnung an die DIN14530-22 (Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau).

Das Fahrzeug sowie der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Staffelbesatzung (1/5) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass auch unter schwierigen Einsatz- und extremen
Witterungsbedingungen ein schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet bleibt.
Abweichend zu den Festlegungen nach DIN 14530-22 soll das Fahrzeug für eine in Teilen von der Norm abweichende Beladung ausgelegt werden. Die exakte Beladung ist der Beladeliste
zu entnehmen.

Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, anerkannten
Regeln der Technik, Vorschriften über Elektroanlagen (VDE-/DIN-Normen), den UW und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Südstraße 39
33129
Delbrück
Deutschland
DEA47

das Fahrzeug wird abgeholt

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine
unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Verhandlungen sind
unzulässig.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRNLLX1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage)
vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen
Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen
Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so
kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rückfragen werden nur über das Vergabeportal
"Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen
unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren
Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das
genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

38
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rathaus Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück
hier: Vergabeportal

Bieter sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Zur Nachforderung s. § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:

- Benennung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten unter Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
- Bescheinigung Eintragung Berufsregister,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:

- Benennung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten unter Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
- Bescheinigung Eintragung Berufsregister,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:

- Benennung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten unter Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
- Bescheinigung Eintragung Berufsregister,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

1) Gewährleistung von Ersatzteillieferungen binnen 48 Stunden durch den Anbieter. Eine entsprechende Erklärung und Beschreibung ist dem Angebot beizufügen. Dabei sind die Anschriften der an Delbrück nächstgelegenen Servicecenter zu benennen, die sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und
sachgerecht durchführen können.
2) Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der
Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktion
und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden ausführlich dargestellt werden.
3) Der Anbieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und
kontinuierliche Qualität gesichert werden.
4) Es muss schriftlich erklärt werden, an welchem örtlichen Produktionsstandort das Fahrzeug bzw. seine
Komponenten hergestellt wurden.
5) Ausführliche technische Beschreibungen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sind dem Angebot in
elektronischer Form beizufügen.
6) Zum Angebot sind dem Auftraggeber in elektronischer Form Zusammenstellungszeichnungen von der
Fahrzeugbeschreibung, Beladeplan (Muster), die Gewichtsbilanz bei voller Beladung (siehe Beladeliste
Feuerwehr Delbrück) und Energiebilanz zur Prüfung einzureichen.
7) Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung
- Garantieleistung
- 10 Jahre Korrosionsschutzgarantie auf Fahrgestell, Kabine und Aufbau
- 2 Jahre auf alle Hauptaggregate.
Eine entsprechende Erklärung ist dem Angebot beizufügen

Finanzierung

§ 17 VOL/B

Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung