Mit dem Angebot sind folgende Nachweise/Unterlagen vorzulegen: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten.
Die Bieter müssen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch eine Güteüberwachung, bestehend
aus Fremd- und Eigenüberwachung, mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen e. V. und den zugehörigen Bauwerken sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens
Beurteilungsgruppe R der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die oben genannten Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte: Der Auftraggeber überlässt dem Aufragnehmer die Wahl der Fahrzeuge. Um eine effektive und ordnungsgemäße Reinigung zu gewährleisten, sind die Mindestanforderungen entsprechend der Anforderungen des Güteschutzes Kanalbau (Gütezeichen R) einzuhalten.
Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen und mit Rundumleuchten und den notwendigen Gaswarn-, Sicherheits- und
Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Steighilfen, Schaufeln, Seilen, Schildern usw. ausgestattet sein.
Anforderungen an das Personal: Die Fahrzeugbesatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen (z. B. DWA, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Durchführung der jährlichen Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften, die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen nach der
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Gefährdungsbeurteilung nach den Arbeitsschutzvorschriften
vorzulegen. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss die Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich
von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, -sicherung und Beschilderung beherrschen. Die
Qualifikation des Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse
zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist auf Verlangen nachzuweisen. Das Personal muss
über die nach den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen. Das Personal jedes Fahrzeugs muss telefonisch während der Arbeitszeit immer erreichbar sein.