Beladung, feuerwehrtechnische Ausstattung für einen Abrollbehälter Wasser
Lieferleistung
Der Lieferort ist das Herstellerwerk (Waigandshain) des Abrollcontainers aus einer vorherigen Beschaffung.
Mit der Abgabe des Angebotes erklären Sie sich einverstanden, die Gegenstände an den Auftragnehmers des Abrollbehälters zu liefern (Fa. Sieglift, 56477 Waigandshain). Der Lieferzeitpunkt wird durch den Auftraggeber in Absprache mit dem Hersteller des Abrollbehälters festgelegt und soll schnellstmöglich erfolgen.
Gewichtung Preis = 100 %
Der Zuschlag erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste, wertbare Angebot. Einziges Kriterium ist der Preis.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Die Bindefrist endet am 31.01.2026
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es sind vorzulegen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Formular 522 EU- nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,- nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe-- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU-- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben)
Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen:- Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister