Versorgung der Rettungswachen im Kreis Borken mit persönlicher Schutzkleidung inkl. Reinigung und Service
Insgesamt sind die Mitarbeitenden von 11 Rettungswachen im Kreis Borken mit persönlicher Schutzkleidung auszustatten. Zudem umfasst die Leistung die Abholung und Lieferung der Kleidung sowie weitere Serviceleistungen (u.a. Reinigung und Ausbesserung).
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, soweit keine Partei den Vertrag 6 Monate vor Ablauf kündigt.
Kreis Borken
Feuer- und Rettungswache Ahaus
Feuer- und Rettungswache Borken
Rettungswache Gescher
Feuer- und Rettungswache Gronau
Rettungswache Heek
Rettungswache Isselburg
Rettungswache Reken
Rettungswache Schöppingen
Rettungswache Stadtlohn
Rettungswache Südlohn
Rettungswache Vreden
Für die Wertung des Kriteriums Preis erhält das Angebot mit der niedrigsten Nettogesamtsumme die maximal erreichbare Punktzahl von 60 Punkten. Die Punkteverteilung aller weiteren Angebote wird zum niedrigsten Wertungspreis in ein Verhältnis gesetzt und errechnet sich dann nach folgender Formel:Punktzahl PreisBieter A = (Angebotspreis günstigster Bieter/Angebotspreis Bieter A) x 60 Punkte
Für die Wertung der Bemusterung wird ausschließlich diese Tabelle mit einheitlichen Bewertungsbögen (siehe Muster Bewertungsbogen) verwendet. Ergänzend wird eine Dokumentation erfolgen.
Es werden fünf Testpersonen (zwei weibliche, drei männliche Personen) eingesetzt. Es werden für alle Angebote dieselben Testpersonen eingesetzt. Die Personen werden während der Bewertung nicht ausgewechselt.
Vor der unabhängigen Bewertung durch die Gremiumsmitglieder findet ein gemeinsames Briefing statt, um ein einheitliches Verständnis für die Bedeutung und Interpretation der Bewertungskriterien sowie Benotung zu schaffen. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung mit Vermerken auf seinem Bewertungsbogen (siehe Muster Bewertungsbogen) durch. Die Bewertung erfolgt einzeln und ohne Abstimmung innerhalb des Gremiums. Dabei wird die Bewertung streng an den Bewertungskriterien (siehe Erläuterung Wertungskriterien) vorgenommen. Die Bewertung erfolgt nicht in realen Einsatzsituationen sondern im Rahmen einer geschützten Umgebung, in der die Kleidung gem. den erläuterten Kriterien geprüft und bewertet werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die Bewertungspersonen sich ausschließlich auf die Bewertung der Kleidung fokussieren können, um so ein objektiveres Ergebnis zu erzielen.
Anschließend werden die Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder je Bieter zusammengeführt, um die Einzelbewertungen durch Aggregation zu objektivieren. Dies übernimmt die Beschaffungsstelle. Die Mittelwerte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die maximal erreichbare Wertungspunktzahl liegt bei 40. Die Summe der Wertungspunkte wird auf eine ganze Zahl gerundet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Angebot, das der Bieter abgibt, ist ein verbindliches Angebot.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Die Bindefrist endet am 11.12.2026.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
- nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,- nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe-- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU-- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 1.000.000,00 EUR
Die Formblätter sind erhältlich:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLA5Y/dokumente
Es sind Referenzen über bereits erbrachte und vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.Es muss sichergestellt sein, dass der Auftragnehmer Erfahrungen im Umgang mit rettungsdienstlicher Bekleidung aufweist. Dem Angebot sind daher mindestens drei Referenzen über die Reinigung und Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, davon mindestens eine für den Rettungsdienst, in vergleichbarer Größenordnung (mehr als 200 MitarbeiterInnen) beizulegen. Die Referenzen sind in dem hierfür vorgesehenen Vordruck anzugeben und mit dem Angebot einzureichen.
Das Formblatt "Referenzen" ist erhältlich:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLA5Y/dokumente
- Eigenerklärung, dass im Falle eines Betriebsausfalls eine andere Niederlassung oder ein anderer Partnerbetrieb die abgefragten Dienstleistungen übernimmt
- Eigenerklärung, dass auch im Falle eines Streiks o.ä. die Bearbeitung der Wäsche sichergestellt wird
Alternativ, sofern beide Erklärungen enthalten sind, kann auch ein Haveriekonzept eingereicht werden.
- Beschreibung des Online-Portals
- Musterbekleidung zu der angebotenen Schutzausrüstung
Der Bieter hat nachzuweisen, dass die Aufbereitung von Krankenhaus- und Rettungsdienstwäsche unter Anwendung von Desinfektionswaschverfahren erfolgt, die in der jeweils aktuellen Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) oder des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) geführt sind. Die Verfahren müssen mindestens den Wirkungsbereich A (bakterizid) und B (viruzid) abdecken. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Einhaltung Mindestlohn
Für die Durchführung des Auftrags werden die Vorschriften der VOL Teil B vereinbart.