Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "GeLA - Gesundheit, Lebenswelt und Arbeit" im Sinne des § 16 f SGB II für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung für insgesamt 74 TN-Plätze in 2 Losregionen im Kreis Borken in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 (einmalige Verlängerungsoption bis 31.07.2028)
Beschreibung: einmalige optionale Verlängerung bis 31.07.2028
2 Losregionen im Kreis Borken
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und des Preis. Die Gewichtung wird in den Beschreibungen der beiden Zuschlagskriterien erläutert.
Die Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet.Kriteriengruppen:1. Einstieg und Clearing (15 Gewichtungspunkte)2. Entwicklung/ Gestaltung der maßnahmeinternen Fördermodule (45 Gewichtungspunkte)3. Perspektiventwicklung, Nachbetreuung (15 Gewichtungspunkte)4. Fallbegleitung (25 Gewichtungspunkte)(teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.)Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt.Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert.Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Beschreibung des Kriteriums: Schritt 1Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z):Z = L / P x 100L = Gesamtsumme der LeistungspunkteP = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in EuroEs erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.Schritt 2Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.Schritt 3Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Von der/dem Auftragnehmenden sind 30 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 30 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 30) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Orte im nördlichen KreisgebietKommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Von der/dem Auftragnehmenden sind 44 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 44 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 44) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Orte im südlichen KreisgebietKommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Südlohn, Velen