Änderung der Leistungsbeschreibung
In der Leistungsbeschreibung wurde auf Seite 2 folgender Satz:"Die Beförderungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen grundsätzlich von ausgewiesenen Haltestellen, die eine Entfernung von 1.000 m zu den Wohnanschriften nicht überschreiten dürfen, zur Schule und wieder zurück."wie folgt geändert:
"Die Beförderungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen grundsätzlich von und zu den Wohnadressen der Schülerinnen und Schülern aus, da es für den Großteil der Schülerinnen und Schülern aufgrund ihrer Erkrankungen nicht möglich ist, zu Haltepunkten zu gelangen."
Die Leistungsbeschreibung wurde des Weiteren wie folgt ergänzt:
1. Allgemein:Es wurde aufgenommen, dass grundsätzlich eine Begleitperson in jedem Fahrzeug eingesetzt werden muss und je Los Rollstuhlbeförderungen notwendig sein können.
Der Hinweis auf die Begleitperson wurde auch beim Punkt 2.1 Nr. 10 aufgenommen.
Die geänderte Leistungsbeschreibung steht zum Download zur Verfügung.