Durchführung der Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr an der Brüder-Grimm-schule in Gescher
Beförderung von insgesamt ca. 160 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet des Kreises Borken zur Förderschule Brüder-Grimm-Schule in Gescher.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2029.
Der Höchstwert des Beförderungsvertrags ergibt sich aus dem 2-fachen des angebotenen Wochenpreises je Los x 40 Schulwochen. Beim erreichen dieses Höchstwertes verliert der Beförderungsvertrag seine Wirkung.
Brüder-Grimm-Schule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache des Kreises Borken
Die Preisblätter der jeweiligen Lose sind auszufüllen. Die abgegebenen Preise werden aufsteigend in eine Reihenfolge gebracht.
Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Qualitätskonzept ist auszufüllen und es erfolgt eine Punktvergabe.
Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Nachhaltigkeitskonzept ist auszufüllen und es erfolgt eine Punktvergabe.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.