Verfahrensangaben

Lieferung von fünf Krankentransportwagen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.02.2026
19.02.2026 11:00 Uhr
19.02.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Borken FB 32.4
055540012012-31002-06
Burloer Str. 93
46325
Borken
Deutschland
DEA34
vergabeplattform@kreis-borken.de
+49 2861-681100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht Thaer Str. 9
48143
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht Thaer Str. 9
48143
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34114121-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Krankentransportwagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung von 5 Krankentransportwagen (jeweils Fahrgestell und Kofferaufbau)

Umfang der Auftragsvergabe

710.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2027
30.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Burloer Str. 93
46325
Borken
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis 100 %

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot erteilt. Das Angebot, das der Bieter abgibt, ist ein verbindliches Angebot.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Besondere Vertragsbedingungen

Pos. 1: Basisfahrzeug/Fahrgestell

1. Leistungsänderungen

Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, aufgrund von im Laufe des Projektes eingetretenen technischen Innovationen Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Über den geänderten Leistungsumfang hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber erteilt ggf. anschließend dem Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag.

2. Dokumentation

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bedienungsanleitung nach den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Sie wird im Rahmen der Gebrauchsabnahme übergeben. Sie muss mindestens enthalten:

- Bedienung und Wartung der gelieferten Systeme
- Hinweise für den Betrieb (Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Handhabung während des Betriebes)
- Allgemeine Hinweise
- Termine für die Technische Durchsicht und Fristenarbeiten
- Beschreibung der spezifischen Materialerhaltungsarbeiten
- Hinweise zur Störungssuche und -behebung
- Sicherheitsbestimmungen

Pos. 2 Kofferaufbau

1. Projektabwicklung

Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen den Projektleitern abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zur Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber kurzfristig zu.
Die Baubesprechungen sollen je nach Bedarf in den Räumen des Auftragsgebers erfolgen.

2. Leistungsänderungen

Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, aufgrund von im Laufe des Projektes eingetretenen technischen Innovationen Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Über den geänderten Leistungsumfang hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber erteilt ggf. anschließend dem Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag.

3. Liefertermin / Realisierungszeitplan

Die Auslieferung der fertigen ausgebauten Fahrzeuge soll frühestens am 01.04.2027, jedoch spätestens bis zum 30.06.2027 erfolgen.

4. Güteprüfungen

Der Projektleiter des Auftraggebers kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten, die Einhaltung der Qualitätsforderungen und die Arbeitsgüte beim Auftragnehmer informieren.

5. Rohbauabnahme

Der Projektleiter (oder sein Beauftragter) des Auftraggebers kann unter Anwesenheit des Projektleiters des Auftragnehmers am Herstellungsort eine stichprobenartige Rohbauabnahme durchführen.
Der Termin für die Rohbauabnahme muss so gewählt werden, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von festinstallierten Aggregaten besichtigt werden können, bevor Verkleidungen montiert werden.
Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mängel, die bei der stichprobenartigen Rohbauabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden.

6. Abnahme nach STVZO

Das Fahrzeug ist von einem anerkannten Sachverständigen und Prüfer abnehmen zu lassen. Die ggf. erforderliche Änderung des Fahrzeugbriefes ist zu veranlassen. Der geänderte Fahrzeugbrief ist Bestandteil der Dokumentation.
Das Leergewicht des Fahrzeuges sowie die einzelnen Achslasten sind gesondert zu dokumentieren.

7. Gebrauchsabnahme

Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgen am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme und die Übergabe an den Auftraggeber, sofern Mängel dies nicht ausschließen. Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden.
Der Termin zur Gebrauchsabnahme wird rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) zwischen den Projektleitern abgestimmt.

Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Alle Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.

8. Dokumentation

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bedienungsanleitung nach den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Sie wird im Rahmen der Gebrauchsabnahme übergeben. Sie muss mindestens enthalten:

- Bedienung und Wartung der gelieferten Systeme
- Hinweise für den Betrieb (Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Handhabung während des Betriebes)
- Allgemeine Hinweise
- Termine für die Technische Durchsicht und Fristenarbeiten
- Beschreibung der spezifischen Materialerhaltungsarbeiten
- Hinweise zur Störungssuche und -behebung
- Sicherheitsbestimmungen
- Zubehör: hier sind alle Betriebsanleitungen der Beistellteile und sonstigen eingebauten Teile zusammenzufassen.
- ein Satz Zeichnungen mit Wandverstärkungen und Leerrohren
- ein vollständiger Schaltplan der zusätzlichen elektrischen Ausrüstung und der Änderungen an der serienmäßigen elektrischen Ausrüstung des Fahrzeuges
- Anweisungen für das Wartungspersonal
- eine Ersatzteilliste

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für

- Sicherheit der Bauteile
Sicherheit vor Gefahren durch Mängel eines Bauteils (außer bereitgestellte Geräte und Bauteile) oder des technischen Systems
- Funktionssicherheit
Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen
- Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung
- fachgerechte Ausführung der Leistungen.

Die allgemeine Gewährungsleistungsdauer für die erbrachten Leistungen beträgt 2 Jahre vom Tage der Gebrauchsabnahme angerechnet.

10. Nachbesserungen

Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen.
Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder In-standsetzung fehlerhafte Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst zurücknehmen will.
Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
Die die oben genannte Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.


Zu Pos. 1 und 2

1. Bezahlung

Die Auszahlung des Rechnungsbetrages erfolgt 30 Tage nach Lieferung und Eingang der nachprüfba-ren Rechnung. Angaben zu zur Skontogewährung verbunden mit kürzeren Zahlungszielen sind im Angebotsvordruck durch Ankreuzen deutlich kenntlich zu machen.

Die Rechnung ist zu adressieren an:

Kreis Borken
Fachbereich 32.4
Burloer Str. 93
46325 Borken

und per Mail (rechnung32@kreis-borken.de) zu versenden.

Bei Schlechtlieferung kann der Auftraggeber für den Zeitraum der Nachbesserung einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten.

2. Vertragsstrafen

Es erfolgt bei Verzug eine Minderung des Kaufpreises um 0,5 % pro Tag, maximal 5 % des Kaufpreises. Der Verzug tritt ohne weitere Maßnahme ab dem unter Pos. 2, Ziffer 3 genannten Liefertermin ein, sofern bis dato der Aufbau nicht gebrauchsfertig abgenommen wurde.

3. Unteraufträge

Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Unterauftragnehmer und deren Fertigungsstandorte sind dem Auftraggeber bereits im Angebot zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,

- bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren
- dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen
- dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.

Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der Auftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleinere und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de

Die Bindefrist endet am 21.03.2026.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Es sind vorzulegen:

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)

- nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,
- nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe
-- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU
-- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben)

Die Formblätter sind erhältlich:
Online auf "Vergabe-Westfalen"
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC/dokumente

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einhaltung Mindestlohn

Für die Durchführung des Auftrags werden die Vorschriften der VOL Teil B vereinbart.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung