Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs an der Hans-Christian-Andersen Schule in Südlohn
Beförderung von insgesamt ca. 160 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet des Kreises Borken zur Förderschule Hans-Christian-Andersen Schule in Südlohn
Hans-Christian-Andersen Schule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung des Kreises Borken
Die Preisblätter der jeweiligen Lose sind auszufüllen. Die abgegebenen Preise werden aufsteigend in eine Reihenfolge gebracht.
Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Qualitätskonzept ist auszufüllen und es erfolgt eine Punktvergabe.
Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Nachhaltigkeitskonzept ist auszufüllen und es erfolgt eine Punktvergabe
Für Los 1Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung 11.09.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.07.2032. Leistungsbeginn ist der 02.11.2026 (erster Fahrtag: 02.11.2026).
Für Los 2 und 3Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung 09.03.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.07.2032. Leistungsbeginn ist der 01.08.2026 (erster Fahrtag: 02.09.2026).
Der Höchstwert des Beförderungsvertrags ergibt sich aus dem 6-fachen des angebotenen Wochenpreises je Los x 40 Schulwochen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert der Beförderungsvertrag seine Wirkung.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.