Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 8
Jahreskilometer:Linie 853: 64.500
Stadtverkehr Borken
Gewichtung 100 % Preis
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Die Eignung ist durch Vorlage der nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise der Anlage 13 nachzuweisen:
Vordruck 1 - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (soweit einschlägig),
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben den Vordruck 1 vorzulegen.
Nachweis: Vordruck 1 der Anlage 13.Die Formblätter sind erhältlich unter:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLKMN/documente
Die Referenzen müssen die im Vordruck geforderten Angaben enthalten, insbesondere Angaben zu Auftraggeber, Art der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsumfang und der Funktion des Unternehmens bei der Leistungserbringung. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbare Verkehrsleistungen.
Nachweis: Vordruck 4 der Anlage 13.Die Formblätter sind erhältlich unter:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLKMN/documente
Der Bewerber/Bieter hat vorzulegen:
Vordruck 5 - Eigenerklärung zur Eignung
Mit dem Vordruck sind insbesondere Erklärungen abzugeben:
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB,zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,zum Nichtvorliegen eines Insolvenz-, Liquidations- oder vergleichbaren Verfahrens,zur Einhaltung der geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise gemäß §§ 44 bis 46 VgV anzufordern.
Nachweis: Vordruck 5 der Anlage 13.Die Formblätter sind erhältlich unter:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLKMN/documente
Vordruck 6 - Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Mit dem Vordruck ist zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegt.
Nachweis: Vordruck 6 der Anlage 13.Die Formblätter sind erhältlich unter:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLKMN/documente
Der Auftragnehmer hat die Pflichten, die ihm vom Auftraggeber auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) auferlegt werden, während der gesamten Vertragslaufzeit zu erfüllen. Für die Ausführung des Auftrags sind die nach dem TVgG NRW maßgeblichen repräsentativen Tarifverträge des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Ergänzend gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung der Verkehrsleistungen sämtliche einschlägigen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) sowie sonstiger einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften einzuhalten.