Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Vermittlungsaktivierung 2026" im Sinne des § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 S.1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Vermittlungsaktivierung II" im Sinne des § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1, 3 und 5 SGB III - RahmenvereinbarungBeschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung für insgesamt 75 TN-Plätze in 4 Losregionen im Kreis Borken in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 (einmalige Verlängerungsoption bis 30.06.2028)
einmalige optionale Verlängerung bis 30.06.2028
4 Losregionen im Kreis Borken
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Qualität und des Preis. Die Gewichtung wird in den Beschreibungen der beiden Zuschlagskriterien erläutert.
Kriteriengruppen:1. Erstgespräch (5 Gewichtungspunkte)2. Präsenztage (45 Gewichtungspunkte)3. Einzelberatungen (30 Gewichtungspunkte)4. Praktikum (5 Gewichtungspunkte)5. Vermittlungsstrategie (15 Gewichtungspunkte)(teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.)Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt.Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert.Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Schritt 1Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z):Z = L / P x 100L = Gesamtsumme der LeistungspunkteP = fiktiver Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in EuroEs erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.Schritt 2Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.Schritt 3Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 13.03.2026.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es sind vorzulegen:- Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4.- Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird.- Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4.Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen:- Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers
Es sind vorzulegen:- Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2),- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)- Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.8,- Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7.- nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,- nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben)Auf Anforderung sind vorzulegen:- Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6)- Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4)- Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe)- Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)
Auf Anforderung sind vorzulegen:- Angaben zur Höhe der Jahresumsätze- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRWfür die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV(A.I und A.II der Vergabeunterlagen)Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Der Umfang des Gesamtkonzeptes darf - ohne die geforderten Anlagen - je Los insgesamt 7 Seiten nicht übersteigen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Erzielt das Angebot bei einem Wertungskriterium 0 Punkte, führt dies ebenso zum Ausschluss. Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn das Konzept des/der Bietenden Beratungsleistungen umfasst, die bereits durch die kommunalen flankierenden Leistungen gem. § 16a SGB II abgedeckt sind.
Von der/dem Auftragnehmenden sind 20 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 20 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 20) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 32.000 EUR Vermittlungshonorare pro Jahr, zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Orte in der Region AhausKommunen Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Orte in der Region BocholtKommunen Bocholt, Rhede, Isselburg
Von der/dem Auftragnehmenden sind 25 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 25 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 25) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 40.000 EUR Vermittlungshonorare pro Jahr, zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Orte in der Region BorkenKommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
Von der/dem Auftragnehmenden sind 10 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 10 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 10) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 16.000 EUR Vermittlungshonorare pro Jahr, zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Orte in der Region GronauKommune Gronau