Die Gemeinde Südlohn realisiert den Neubau der von-Galen-Grundschule unter Einhaltung der DGNB-Qualitätsstufe 2 (QS2).
Elektrotechnik/Elektroarbeiten für den Neubau der von-Galen Grundschule in der Gemeinde Südlohn Die Grundschule wird über eine Gebäudehauptverteilungen sowie sieben Bereichsunterverteilungen mit Energie versorgt. Die Datentechnik wird in einem Zentral Datenschrank untergebracht und über vier Bereichsverteiler sichergestellt.Zur nachhaltigen Energieversorgung wird eine Photovoltaikanlage mit ca. 212 Solarmodulen installiert.Die Sicherheitstechnik umfasst eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ca. 210 Sicherheitsleuchten und einer Zentralanlage.Ebenso wird eine Hausalarm- und Beschallungsanlage mit ca. 230 Rauchmeldern und 110 Lautsprechern den Betrieb sicherstellen.Die Steuerung der Verschattungsanlage erfolgt für ca. 88 Raffstoreantriebe.Als Beleuchtungskörper sind ca.550 Leuchten in dem Gebäude vorgesehen.
Das Grundstück liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Oeding zwischen dem Grünen Weg im Süden, der Lindenstraße im Norden und der Fürst-zu-Salm-Horstmar-Straße im Osten. Die neue Schule wird auf dem vorhandenen Schulgelände errichtet. Der Betrieb der alten Schule muss auch während der Bauarbeiten weiterlaufen. Es ist Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb zu nehmen und u.a. die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.Das Gelände wird im Bereich der Erweiterung eingezäunt. Lagerflächen für Baumaterial und Container sowie der Standplatz für den Kran sind in den Plänen ausgewiesen
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen am 02.02.2026Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen) am 30.04.2027Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) sind:-Vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn-Vorstehende Frist für die Vollendung der Leistung -und folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfrist:Vorinstallation: Installation nach Estrich ab Mitte 07/26, Feininstallation: Fertigstellung ab Mitte 11/26
Einhaltung der DGNB-Qualitätsstufe 2 (QS2) für alle verwendeten Bauprodukte gefordert. Die Anforderungen gelten für Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit und beziehen sich auf verbindliche Grenzwerte und Zertifizierungsstandards.Ziel ist eine nachhaltige Bauweise, die hohe Innenraumluftqualität und umweltfreundliche Materialwahl sicherstellt. Die Anforderungen gelten gewerkeübergreifend und sind zwingend durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen.Grundlage für die Einhaltung der Qualitätsstufe 2 (QS 2) ist das bauökologische Pflichtenheft vom 22.05.2024 das alle Bauprodukte und Anforderungen gemäß der DGNB-Zertifizierung definiert.
Einhaltung des Lieferkettengesetzes (LkSG)Einhaltung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabe dieser Fördermaßnahme erfolgte im Namen für Rechnung der Gemeinde Südlohn durch die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH, Heiden. Vertragspartner ist die Gemeinde Südlohn.
BMA Brandmeldeanlage und ELA/SAA Sprachalarmanlage