Der Kreis Steinfurt schreibt die mobile Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten aus.
Die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH (EGST) ist umfassend vom Kreis Steinfurt mit der Entsorgung der jeweils seiner Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt worden. Dazu gehört auch die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen.
Die EGST ist für die zu vergebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle.
Die zu vergebende Leistung ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 (drei Jahre) mit einer einmaligen, beidseitigen Verlängerungsoption um ein Jahr vollständig zu erbringen
Kreis Steinfurt
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWBendet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Entsorgungsgesellschaft Steinfurt, Im Bioenergiepark 3, 48369 Saerbeck
Bieter sind nicht zugelassen
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gem. § 56 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2022 bis 2024 mit Angabe der/des jeweiligen Auftraggeber/-s und der Beauftragungszeiträume vorzulegen. Es gilt die Summe der Referen-zen.
Beschreibung des einzusetzenden Schadstoffmobils inkl. FahrzeugtechnikBeschreibung der Organisation der mobilen Schadstoffsammlung Beschreibung der Organisation der Entsorgung der gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle (die Entsorgungsanlage(n) ist/sind im An-gebot nicht zu benennen)
Eigenerklärung zu Umsätzen
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversiche-rung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR je Schadensfall.
Allgemeine Erklärung / Berufsgenossenschaft