Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung analog zum Offenen Verfahren nach VgV: Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2026 - 2030
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Falltiere, Schlachtabfälle, Folgeprodukte usw.) in einer Menge von etwa 7.000 t jährlich bei etwa 1.700 Anfallstellen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.
Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt bei Anfallstellen in landwirtschaftlichen Betrieben (Nutztiere), in Schlachtbetrieben, aus Hausschlachtungen, aus Tierarztpraxen u. a. (Heim- und Haustiere), Sonderabfuhr außerhalb der routinemäßigen Abfuhr, auch im landwirtschaftlichen Bereich (Sondereinsatz für Schadensereignisse wie Tierseuchen, Havarien, Stallbrände, Verkehrsunfälle usw.).
Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung innerhalb oder außerhalb des Kreisgebietes im Inland.
Möglichkeit zur Sektion gefallener Tiere durch den Amtstierarzt oder niedergelassene Tierärzte in einer Entfernung von maximal 50 km vom Dienstort Steinfurt.
Wertungspreis anhand prognostizierter Jahresmengen.
jeweils 5 Punkte für - Zertifiziertes QM-System nach DIN 9001 oder gleichwertig, d. h. Nachweis über Anwendung und Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems nach internationalen Standards;- Einsatz von Fahrzeugen: nur Fahrzeuge mit getrennten Transportbehältern für Material KAT 1 und KAT 2
jeweils bis zu 5 Punkte für - kurze Anfahrtswege: Entfernung Verarbeitungsbetrieb zur Kreismitte (Rathaus Saerbeck) - kürzeste Entfernung nach Luftlinie;- Einsatz von Fahrzeugen mit Erfüllung höherer Euronorm
Mengen können vorab nicht abschließend geschätzt werden.
Es handelt sich um ein Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung, das analog zum Offenen Verfahren nach VgV durchgeführt wird.
Da es sich um eine Dienstleistungskonzession handelt, ist nach § 3 Abs. 2 KonzVgV eine Laufzeit von 5 Jahren zulässig
Leistung wird dauerhaft benötigt, daher erfolgt rechtzeitig vor Ablauf dieser Konzession die Neuausschreiben der Folgekonzession.
Berücksichtigung der Umwelteigenschaften der eingesetzten Fahrzeuge bei der Wertung
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Mit dem Angebot vorzulegende UnterlagenFür die Prüfung der Eignung: - Rechtsgültige Genehmigungen und Zulassungsbescheide der Verarbeitungs-, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage im Inland mit einer Verarbeitungskapazität von mindestens 8.000 t Nebenprodukten pro Jahr; - Rechtsgültige Genehmigungen und Zulassungsbescheide der Verarbeitungs-, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage an anderer Stelle im Inland im Tierseuchenfall zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit für eigene Anlagen an anderen Standorten oder Kooperationsverträge mit anderen Betrieben und deren Genehmigungen und Bescheide; - Eigenerklärung zur Sektionsmöglichkeit gefallener Tiere in einer Entfernung von maximal 50 km vom Dienstort Steinfurt - Aufstellung der Fahrzeuge mit Angaben über technische Ausstattung der Fahrzeuge in Bezug auf den Stand der Technik, zur Möglichkeit der Direktverwiegung vor Ort, zu bordeigener hochdruckbetriebener Reinigungs- und Desinfektionsanlage und Erfüllung der ADR-Regelungen entsprechend der Anlage "Aufstellung der Fahrzeuge".
Für die Wertung: - ggfls. Nachweis über Qualitätssicherungsverfahren nach DIN 9001 oder gleichwertig; - ggfls. Eigenerklärung zu Fahrzeugen mit getrennten Transportbehältern für Material der Kategorie 1 und Kategorie 2 und zur Euronorm der Fahrzeuge entsprechend der Anlage "Aufstellung der Fahrzeuge".
Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen: - keine
Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen: - Angabe einer zentralen Telefonnummer für die Anmeldung abzuholenden Materials für die Zeit montags bis freitags von 07:30 bis 16:30 Uhr sowie samstags vormittags- Angabe einer Telefonnummer für den 24-stündigen Notdienst mit jederzeitiger Erreichbarkeit für Schadensereignisse (Tierseuchen, Havarien, Stallbrände, Verkehrsunfälle usw.)
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der KonzVgV/VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Der Auftragnehmer muss eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts sein, - die eine Verarbeitungsanlage, eine Verbrennungsanlage oder eine Mitverbrennungsanlage für Material der Kategorie 1 und 2 nach Art. 8 und 9 der VO (EG) 1069/2009 betreibt,- deren Anlage sich im Inland befindet, weil durch den Genehmigungsvorbehalt des Art. 48 der VO (EG) 1069/2009 bei grenzüberschreitender Verbringung ist die Entsorgungssicherheit im Tierseuchenfall bei Anlagen im Ausland nicht gewährleistet ist und- deren Anlage eine Kapazität von mindestens 8.000 t Nebenprodukten pro Jahr verarbeiten kann.
Für den Fall, dass durch den Ausbruch einer Tierseuche Restriktionszonen und damit verbunden Verbringungsverbote oder Beschränkungen für den Anlagenstandort bestehen, muss der Auftragnehmer die Entsorgungssicherheit an anderer Stelle im Inland nachweisen.
Der Auftragnehmer muss eine Möglichkeit zur Sektion gefallener Tiere durch den Amtstierarzt unter tierseuchenhygienisch unbedenklichen Umständen in einer Entfernung von maximal 50 km vom Standort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, d. h. vom Dienstort Steinfurt, nachweisen.
Der Auftragnehmer muss für die Abholung des Materials ausreichend Fahrzeuge einsetzten, die- dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, - über die Möglichkeit zur Direktverwiegung der Tierkörper und der geladenen Nebenprodukte vor Ort verfügen, - über eine bordeigene hochdruckbetriebene Reinigungs- und Desinfektionsanlage verfügen, und- die einschlägigen ADR-Regelungen erfüllen (ADR = Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Zahlungsbedingungen: monatlich nach Leistungserbringung, ggfls. monatliche Pauschalen mit jährlicher Spitzabrechnung
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Vertragsstrafen: Soweit der Auftragnehmer den Beseitigungspflichten innerhalb einer 2. Mahnfrist nicht ausreichend nachkommt, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen monatlichen Entgeltes der vorangegangenen 6 Monate zu zahlen. Das gleiche gilt für weitere Mahnfristen.Der Auftragnehmer unterwirft sich als Beliehener der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 61 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), sofern er der ihm übertragenen Pflichten nicht nachkommt. Die Vollstreckung erfolgt in entsprechender Anwendung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VwVG NRW).