Dienstleistungsauftrag zur Einführung eines Carsharing-Angebotes in der Stadt Ocht...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Ochtrup
Hinterstr. 20
48607
Ochtrup
Deutschland
Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt
02551/691291
02551/69-91291
vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2L91H

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2L91H/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Ochtrup hat einen Zuwendungsbescheid über die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement (FöRi-MM; Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements) erhalten, wodurch die Einführung eines Carsharing-Angebotes in Ochtrup unterstützt wird. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2028. Im Rahmen dieser Förderung soll der Aufbau eines Carsharing-Dienstes schnellstmöglich erfolgen.
Die Stadt Ochtrup beabsichtigt, den Auftrag für das Modellprojekt zur Einführung eines Carsharing-Angebotes in der Stadt Ochtrup zu vergeben. Das Konzept für eine dreijährige Modellphase (Einführung) sieht drei Fahrzeuge an zwei Standorten vor. Die Fahrzeugflotte muss verschiedene Fahrzeugtypen vorweisen, wobei in der Modellphase die Fahrzeugtypen "Kleinwagen" (Anzahl: 2) und "Kombi" (Anzahl: 1) bereitzustellen sind. In der Einführungsphase müssen die Fahrzeuge einen Verbrennungsmotor (Benzin/Super) haben, um durch größere Reichweiten und Vermeidung von Ausfällen durch Ladezeiten ein attraktives Angebot zur Verfügung stellen zu können. Da für die Modellphase ein einheitliches Angebot entstehen soll, werden keine Lose für einzelne Fahrzeuge erstellt. Als Standorte sind der Bahnhof Ochtrup, der zukünftig zur Mobilstation entwickelt werden soll, sowie der Bereich Marktplatz (ZOB) als sehr zentraler Standort vorgesehen.
Das Angebot muss durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden. Der künftige Anbieter des Carsharings agiert wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko des Vorhabens und leistet die Administration und Disposition. Der Anbieter trägt darüber hinaus die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes.
Das Carsharing erfolgt standortgebunden/ stationsbasiert. Die Stadt Ochtrup stellt drei vorgeprüfte Stellplätze an zwei Standorten im öffentlichen Straßenraum für das Carsharing zur Verfügung. Auf den Stellplätzen muss für die Dauer des Förderzeitraumes dauerhaft ein Carsharing-Angebot betrieben werden.
Die Auswahl des Carsharing-Anbieters erfolgt entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharings (Carsharinggesetz - CsgG) im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierfür muss der Anbieter die geforderten Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung und die genannten Eignungskriterien erfüllen.

Haupterfüllungsort

Stadt Ochtrup
Bahnhof Ochtrup (Standort 1)
48607
Ochtrup

Stadt Ochtrup, Markplatz Ochtrup (Standort 2)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
100

Der angebotene Preis (Fehlbedarfsfinanzierung) wird als alleiniges Zuschlagskriterium für die Wahl des wirtschaftlichsten Angebotes zugrunde gelegt. Der Angebotspreis umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge, alle notwendigen Dienstleistungen und Nebenkosten sowie Kosten für die einmalige betriebliche und technische Implementierung der Fahrzeuge.

Ausführungsfristen

Ausführungsbeginn 01.10.2025 - 01.12.2025,
Ausführungsende 30.09.2028 - 30.11.2028 (3 Jahre nach Ausführungsbeginn)

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Handelsregisterauszug

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
- Betriebshaftpflichtversicherung oder entsprechende Bankerklärung in Höhe von mind. 5.000.000 EUR pro Schadensfall

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Referenzen: Mindestens ein aktives, vergleichbares Angebot in einer Kommunen / mehreren Kommune(n) mit weniger als 50.000 Einwohnern (bei kreisweiten Angeboten zählen die Orte der Leistung einzeln) und mehr als einem Fahrzeug, das mindestens drei Jahre Laufzeit vorweist;

- Technische Ausstattung: Ein verfügbares IT-System für den Betrieb von Carsharing, das eine Nutzung über die gängigen Smartphone-Betriebssysteme (mindestens Android und iOS) ermöglicht;

- Eignungskriterien der Anlage zu § 5 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharings (Carsharinggesetz - CsgG)
- Nr. 1.1 Carsharing-Anbieter gewähren im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder volljährigen Person mit einer für das entsprechende Kraftfahrzeug gültigen und vorgelegten Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung. Einschränkungen hinsichtlich der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis, des Mindestalters sowie einer Bonitätsprüfung sind möglich.
- Nr. 1.2 Carsharing-Anbieter bieten ihren Kunden folgenden Mindestleistungsumfang:
- Nr. 1.2.1 Die Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe ist an 24 Stunden täglich möglich.
- Nr. 1.2.3 Die Berücksichtigung von Freikilometern ist mit Ausnahme der Wege für die Tank- und Batteriebeladung, der Fahrzeugpflege oder für Maßnahmen der Kundenbindung oder der Kundengewinnung nicht zulässig. Die Betriebsmittelkosten je Kilometer müssen über den marktüblichen Energiekosten (Kraftstoff und Strom) liegen.
- Nr. 1.2.4 Die Wartung der Fahrzeuge wird regelmäßig, entsprechend den Herstellerempfehlungen durchgeführt.
- Nr. 1.2.5 Den Kunden sollen Informationen über umweltschonende und lärmarme Fahrweise für die Fahrer und Fahrerinnen zur Verfügung gestellt werden, in dem Carsharing-Anbieter mittels ihrer Internetseite oder auf anderen geeigneten Informationsmaterialien auf die Möglichkeit von Schulungen zur umweltschonenden Fahrweise (etwas von Fahrschulen oder anderen Anbietern) hinweisen.
- Nr. 1.5 Soweit der Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nicht entgegenstehen, sollen zum Zwecke der Förderung der Multimodalität Daten bezüglich des Status von Carsharing-Fahrzeugen freigegeben werden. Personenbezogene Daten dürfen nicht freigegeben werden.
mit folgenden Abweichungen vom Teil 1 der Anlage gemäß Teil 3 ebendieser:
- Nr. 1.2.2 Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde sind möglich, der Stundentarif darf 10 Prozent des Tagespreises nicht überschreiten.
- Nr. 1.2.6 -wird ersatzlos gestrichen-
- Nr. 1.3 -wird ersatzlos gestrichen-
- Nr. 1.4 -wird ersatzlos gestrichen-

Sonstige

keine

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es erfolgt eine monatsweise Spitzabrechnung, die kumuliert für jeweils drei vollständige aufeinanderfolgende Betriebsmonate erstellt wird (vier Rechnungen pro Betriebsjahr). Eine entsprechende Abrechnung über drei Kalendermonate ist ebenfalls zulässig. Die Rechnung wird der Auftraggeberin spätestens 14 Tage nach Ablauf der drei Betriebs- bzw. Kalendermonate vorgelegt. Die Zahlung durch die Auftraggeberin erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.09.2025 10:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

01.10.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Stadt Ochtrup beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist

Stadt Ochtrup
Hinterstr. 20
48607 Ochtrup
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Auf gesonderte Aufforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Störungsmanagementplan/ Notfallkonzept unter Angabe
o eines/ mehrerer Notfallkontakte(s) des Carsharing-Anbieters (jeweils mindestens Name/ Bezeichnung und Telefonnummer) sowie
o des Vorgehens von Nutzenden und Carsharing-Anbieter bei technischen Störungen (Reifenpanne, technische Fehlfunktionen etc.),
o des Vorgehens von Nutzenden und Carsharing-Anbietern bei Unfällen und
o der Vorbeugung und Behebung von Fahrzeugausfällen durch den Carsharing-Anbieter

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