Gegenstand der Ausschreibung ist die Pflege von Grünanlagen im Straßenbegleitgrün, von Beeten auf Kinderspielplätzen, von Park- und Grünanlagen, das Rasenmähen sowie das Beschneiden von Hecken in der Gemeinde Lienen für die Kalenderjahre 2026 und 2027, mit der Option einer einjährigen Verlängerung seitens des AG bis 2028.
Für Grünanlagen und Beete sind jährlich vier Pflegegänge nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Ferner sind bis zu 20 Mähgänge pro Jahr auf Rasenflächen zu erbringen. Einzelheiten über Art und Umfang der durchzuführenden Arbeiten sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die angebotenen Einheitspreise gelten für die Jahre 2026, 2027, sowie dem optionalen Verlängerungsjahr. Die zu unterhaltenden Flächen liegen in den Ortslagen von Lienen und Kattenvenne. Der AG behält sich eine teilweise Umgestaltung der Grünanlagen vor, welches zu Maß- Veränderungen in den Positionen führen kann.
Verlängerungsoption max. 12 Monate bis 30.11.2028
Gemeindegebiet 49536 Lienen, Ortsteile Lienen und Kattenvenne
Wertung der Kosten anhand der derzeitigen Flächen
Die Gemeinde Lienen beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Gemeinde LienenHauptstraße 1449536 Lienen
Eine erneute Vergabe ist für Sommer 2027 oder 2028 geplant.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Mind. drei im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter
Mind. ein Mitarbeiter des Bieters muss über die Qualifikation als Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Gartenbaufachwerker oder vergleichbarer abgeschlossener Berufsausbildung verfügen
Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft
Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Pflegeganges nach Fläche bzw. Länge der vom AN nachweislich bearbeiteten Flächen/Beete.
Vertragserfüllungsbürgschaft wird gefordert: 3 %
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW