Das Lieferkonzept beruht bei den 2-Liter-Flaschen auf Mietflaschen mit integriertem digitalen Druckminderer. Dem Auftraggeber dürfen keine gesonderten Kosten für Instandhaltung, Überprüfung oder Umrüstung der Mietflaschen berechnet werden. Über die Flaschenmiete (inkl. Druckminderer) und die Flaschenfüllung sind alle Kosten wie Transport, Administration, Wartung etc. abzubilden.
Bei den 10-Liter-Flaschen sind die Eigentumsflaschen des Auftraggebers zu befüllen und lediglich die externen Druckminderer zur Miete anzubieten. Auch hier dürfen nur die Flaschenfüllung und die Miete des Druckminderers berechnet werden. Über diese sind alle Kosten wie Transport, Administration, Wartung etc. abzubilden.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Jahreslieferumfang. Der Rahmenvertrag gilt ab dem 01.01.2026 zunächst für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Höchstdauer des Vertrages wird auf 48 Monate begrenzt.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung unabhängig von der Laufzeit des Vertrages, wenn der Höchstabnahmewert von 6.000 Füllungen zu 2 l oder 2.200 Füllungen zu 10 l erreicht ist.
Der niedrigste Preis erhält 150 Leistungspunkte
Leistungspunkte gibt es für Telefonischen Notdienst und die Lieferung im Falle eines Großschadensereignisses. Weitere Hinweise sind der Anlage "Angaben zur Wertung" zu entnehmen. Es können bei der Leistung maximal 150 Leistungspunkte erreicht werden.
Entsprechende Beschaffungen erfolgen fortlaufend im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren
Es erfolgt eine ressourcenschonende Wiederbefüllung der Sauerstoffflaschen. Das System der Miete von Flaschen bzw. Druckminderern ermöglicht die Reduzierung auf einen Anfahrtstag pro Woche.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, nachgewiesen durch Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Zeitraum letzte 3 Jahre, Vergleichbare Leistung: Liefervertrag für med. Sauerstoff in 300 bar Carbonflaschen, mind. 2 Kunden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Höhe mind. 3.000.000 EUR
Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen:- Maßnahmen Qualitätssicherung: Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig oder ISO 13485 oder gleichwertig- Nachweis darüber, dass die als Mietflaschen zur Verfügung gestellten Flaschen die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte und der Richtlinie 2010/35 EU über ortsbewegliche Druckgeräte erfüllen. Das Kombinationsventil muss die Anforderungen der Normen EN ISO 10524-3 und EN ISO 10297 erfüllen. Es muss eine Lagerfähigkeit von -20°C bis +45°C gegeben sein.
Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren RechnungDer Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit jeweils zum Monatsbeginn die im Vormonat tatsächlich gefüllten und gelieferten Behälter gemäß der in der Leistungsbeschreibung/Preisblatt angebotenen Vergütung in Rechnung.
Vertragsstrafen werden vereinbart.Der Auftragnehmer haftet für fristgerechte Erledigung des Auftrages. Im Falle des Verzuges beträgt die Vertragsstrafe für jede angefangene Woche Verzug 0,5 v. H. des Wertes des noch ausstehenden Teiles der Leistung. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H. der Gesamtvergütung begrenzt.Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät. Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt nicht bereits mit vorbehaltloser Annahme der Erfüllung, sondern erst mit der Zahlung der Rechnung.