Auf der Grundlage des § 54 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2023 ist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an Eigenwasserversorgungs- und dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) zu prüfen. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Gesundheitsamt, die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 3.950 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2026 - 2028 an eine gem. TrinkwV zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle für die Parameter der Gruppen A und B der Anlage 6 der TrinkwV zu vergeben.
Die Allgemeine Erhebung laut Leistungsbeschreibung darf nur von Personen durchgeführt werden, die vorher an einer ca. 4-stündigen Schulungsmaßnahme des Kreises Steinfurt teilgenommen haben. Für diese kostenfreie Schulung sind diese Personen vom Bieter freizustellen.Die jeweilige Kleinanlage muss besichtigt und auch beprobt werden. Dabei sind die Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen: ca. 3.267 Anlagen) einmal im Ausschreibungszeitraum zu besichtigen und zu beproben. Die gem. TrinkwV vorgesehene jährliche bakteriologische Untersuchung dieser Anlagen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.Dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Anlagen, die auch Mieter oder sonstige Dritte versorgen, b-Anlagen: ca. 683 Anlagen) sind jährlich zu besichtigen und zu beproben. Dabei ist einmalig in dem Zeitraum eine umfangreiche Analytik durchzuführen sowie in den jeweils anderen Jahren eine Analytik in geringerem Umfang. Bei der Besichtigung sind dem Inhaber Erläuterungen zu geben. Auf seine Fragen ist einzugehen. Der durchschnittliche Zeitaufwand hierfür ist nach Erfahrungen des Gesundheitsamtes mit 30 Min. anzusetzen. In seltenen Einzelfällen liegt bereits ein durch den Betreiber veranlasstes Analyseergebnis vor. Dann ist lediglich eine Besichtigung erforderlich. Im Ausschreibungszeitraum sind 5.316 Besichtigungen, 3.267 Beprobungen von Eigenwasserversorgungsanlagen, 683 Beprobungen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen mit umfangreicher Analytik (überwiegend im Jahr 2026) sowie 1.366 Beprobungen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen mit weniger Untersuchungsparametern (überwiegend in den Jahren 2027 und 2028) durchzuführen.Die zu erstellenden Niederschriften gem. § 60 TrinkwV (Fragebogen, siehe Anlage) und die Ergebnisse der Untersuchungen (Laborergebnisbericht) sind dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Untersuchung in Papierform zu übermitteln. Das Ergebnis der Labormessungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Untersuchung zusätzlich als TEIS-Datei zu übermitteln. Die Adressen der Kleinanlagen werden vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nur zum Gebrauch im Sinne dieser Ausschreibung verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Das Gesundheitsamt entscheidet, welche Anlagen in einem Quartal durch den Auftragnehmer zu untersuchen sind. Das Gesundheitsamt übermittelt dem Auftragnehmer vor Beginn des jeweiligen Quartals die darin zu untersuchenden Anlagenadressen. Die Untersuchungen sind weitgehend auf die einzelnen Quartale verteilt, wobei jeweils das vierte Quartal weniger Untersuchungen enthält. Das Gesundheitsamt gibt ebenfalls vor, in welchen Jahren und Quartalen die umfangreiche Analytik der b-Anlagen gem. Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung durchzuführen ist. Sie ist jedoch überwiegend in 2026 vorgesehen.Der Auftragnehmer vereinbart auf eigene Kosten mit den Eigentümern der zu erhebenden Wasserversorgungsanlagen die Erhebungstermine. Eine Weitervergabe der Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht zulässig. Die Termine mit den Anlagenbetreibern können schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.Änderungen der Kontaktdaten sind auf dem Erhebungsbogen zu dokumentieren. Die Abrechnung der Leistung hat monatlich jeweils für den vergangenen Monat zu erfolgen. Dem Rechnungs-PDF müssen alle Nachweise/Auswertungen etc. beigefügt sein, die eine Prüfung der Rechnung ermöglichen.
gesamtes Gebiet des Kreises Steinfurt
Wertung der Kosten anhand der geschätzten Mengen
Eine erneute Vergabe ist für Sommer 2028 geplant.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Der ermittelte Gesamtwert der Ausschreibung (Wertungspreis) kann während der Vertragslaufzeit im Falle einer entsprechenden Erhöhung der Anzahl der Kleinanlagen um maximal 50 % überschritten werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Erreichen dieser Maximalmenge.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle gem. § 40 TrinkwV für die Parameter der Gruppe A und B der Anlage 6 der TrinkwV
Zahlung nach innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung: Die Abrechnung der Leistung hat monatlich jeweils für den vergangenen Monat zu erfolgen. Dem Rechnungs-PDF müssen alle Nachweise/Auswertungen etc. beigefügt sein, die eine Prüfung der Rechnung ermöglichen.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW