Prüfung der Eigenwasserversorgungs- und dezentralen Wasserversorgungsanlagen im Kr...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.08.2025
19.08.2025 10:30 Uhr
19.08.2025 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Steinfurt
055660084084-31002-70
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
DEA37
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-steinfurt.de
+49 2551691290
+49 25516991290

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1697

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71610000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auf der Grundlage des § 54 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2023 ist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an Eigenwasserversorgungs- und dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) zu prüfen. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Gesundheitsamt, die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 3.950 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2026 - 2028 an eine gem. TrinkwV zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle für die Parameter der Gruppen A und B der Anlage 6 der TrinkwV zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Allgemeine Erhebung laut Leistungsbeschreibung darf nur von Personen durchgeführt werden, die vorher an einer ca. 4-stündigen Schulungsmaßnahme des Kreises Steinfurt teilgenommen haben. Für diese kostenfreie Schulung sind diese Personen vom Bieter freizustellen.
Die jeweilige Kleinanlage muss besichtigt und auch beprobt werden. Dabei sind die Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen: ca. 3.267 Anlagen) einmal im Ausschreibungszeitraum zu besichtigen und zu beproben. Die gem. TrinkwV vorgesehene jährliche bakteriologische Untersuchung dieser Anlagen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Anlagen, die auch Mieter oder sonstige Dritte versorgen, b-Anlagen: ca. 683 Anlagen) sind jährlich zu besichtigen und zu beproben. Dabei ist einmalig in dem Zeitraum eine umfangreiche Analytik durchzuführen sowie in den jeweils anderen Jahren eine Analytik in geringerem Umfang. Bei der Besichtigung sind dem Inhaber Erläuterungen zu geben. Auf seine Fragen ist einzugehen. Der durchschnittliche Zeitaufwand hierfür ist nach Erfahrungen des Gesundheitsamtes mit 30 Min. anzusetzen. In seltenen Einzelfällen liegt bereits ein durch den Betreiber veranlasstes Analyseergebnis vor. Dann ist lediglich eine Besichtigung erforderlich.
Im Ausschreibungszeitraum sind 5.316 Besichtigungen, 3.267 Beprobungen von Eigenwasserversorgungsanlagen, 683 Beprobungen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen mit umfangreicher Analytik (überwiegend im Jahr 2026) sowie 1.366 Beprobungen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen mit weniger Untersuchungsparametern (überwiegend in den Jahren 2027 und 2028) durchzuführen.
Die zu erstellenden Niederschriften gem. § 60 TrinkwV (Fragebogen, siehe Anlage) und die Ergebnisse der Untersuchungen (Laborergebnisbericht) sind dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Untersuchung in Papierform zu übermitteln. Das Ergebnis der Labormessungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Untersuchung zusätzlich als TEIS-Datei zu übermitteln.
Die Adressen der Kleinanlagen werden vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nur zum Gebrauch im Sinne dieser Ausschreibung verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Das Gesundheitsamt entscheidet, welche Anlagen in einem Quartal durch den Auftragnehmer zu untersuchen sind. Das Gesundheitsamt übermittelt dem Auftragnehmer vor Beginn des jeweiligen Quartals die darin zu untersuchenden Anlagenadressen. Die Untersuchungen sind weitgehend auf die einzelnen Quartale verteilt, wobei jeweils das vierte Quartal weniger Untersuchungen enthält.
Das Gesundheitsamt gibt ebenfalls vor, in welchen Jahren und Quartalen die umfangreiche Analytik der b-Anlagen gem. Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung durchzuführen ist. Sie ist jedoch überwiegend in 2026 vorgesehen.
Der Auftragnehmer vereinbart auf eigene Kosten mit den Eigentümern der zu erhebenden Wasserversorgungsanlagen die Erhebungstermine. Eine Weitervergabe der Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht zulässig. Die Termine mit den Anlagenbetreibern können schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.
Änderungen der Kontaktdaten sind auf dem Erhebungsbogen zu dokumentieren.
Die Abrechnung der Leistung hat monatlich jeweils für den vergangenen Monat zu erfolgen. Dem Rechnungs-PDF müssen alle Nachweise/Auswertungen etc. beigefügt sein, die eine Prüfung der Rechnung ermöglichen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
DEA37

gesamtes Gebiet des Kreises Steinfurt

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Wertung der Kosten anhand der geschätzten Mengen

Gewichtung
1,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Eine erneute Vergabe ist für Sommer 2028 geplant.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2L9XN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der ermittelte Gesamtwert der Ausschreibung (Wertungspreis) kann während der Vertragslaufzeit im Falle einer entsprechenden Erhöhung der Anzahl der Kleinanlagen um maximal 50 % überschritten werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Erreichen dieser Maximalmenge.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692

Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle gem. § 40 TrinkwV für die Parameter der Gruppe A und B der Anlage 6 der TrinkwV

Finanzierung

Zahlung nach innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung: Die Abrechnung der Leistung hat monatlich jeweils für den vergangenen Monat zu erfolgen. Dem Rechnungs-PDF müssen alle Nachweise/Auswertungen etc. beigefügt sein, die eine Prüfung der Rechnung ermöglichen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung