Gestellung von Notärztinnen bzw. Notärzten am Rettungswachenstandort Rheine links der Ems
Ab dem 1.7.2026 und bis auf weiteres Aufenthalt in einem Umkreis von 500 m um die Rettungswache Rheine links der Ems, 48431 Rheine, Frankenburgstraße 2. Ab dem Zeitpunkt des Bezugs der neuen Rettungswache Rheine links der Ems Aufenthalt in der künftigen Rettungswache Rheine links der Ems, 48431 Rheine, Berbomstiege
Angesichts einer als realistisch anzusehenden und bisherigen Erfahrungen entsprechenden Laufzeit der zu vereinbarenden vertraglichen Regelungen von insgesamt sechs Jahren und der Erwartung, dass die neue Rettungswache Rheine links der Ems an der Berbomstiege zu Mitte des Jahres 2028 in Betrieb genommen werden kann, erfolgt die Gewichtung der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 anzubietenden jährlichen Pauschalbeträge zu 60 % nach dem jährlichen Pauschalpreis nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Vereinbarung und zu 40 % nach dem jährlichen Pauschalpreis nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Vereinbarung.
Diese Vereinbarung tritt zum 1.7.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2028. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.