Sanierung des Kulturhauses Tecklenburg; Maler- und Lackierarbeiten
Das Gebäude mit Baujahr 1960 steht unter Denkmalschutz und wurde zuletzt als Veranstaltungsort von verschiedenen Organisationen genutzt.
Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet den Anbau eines Treppenhauses und die Umbauarbeiten im Bestand.
Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst darum sämtliche hierfür erforderlichen Arbeiten für das Gewerk Maler- und Lackierarbeiten.
270 m² Wand- und Deckenflächen fungizid behandeln1370 m² Wand- und Deckenflächen Altanstrich und Altputze abfräsen.2750 m² Wandflächen spachteln Q32750 m² Wandflächen grundieren 2750 m² Wandflächen mit Kunststoffdispersionsfarbe streichen75 m² Wandflächen mit Silikatfarbe streichen130 m² Wandflächen mit fungizid und bakterizider Farbe streichen475 m² Decken Q3 spachteln550 m² Betondecke streichen575 m² Akustikdecke streichen855 m² Heiz-Kühldecke streichen245 Stk. Deckeneinbauten anarbeiten50 lfdm. Deckenfries anarbeiten1200 lfdm. Acrylfugen herstellen85 m² Betondecke Treppenhaus spachteln5 Stk. Lichtkuppeln anarbeiten/streichen3 Stk. Rundsäulen streichen31 Stk. Stahlzargen lackieren7 Stk. Stahltürblätter lackieren255 lfdm. Treppengeländer und Handläufe lackieren60 lfdm. Heizungsrohre lackieren25 m² Glas-Innenelement Windfang vorbereiten und lackieren
Gesamtpreis
Die Stadt Teckenburg beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt TecklenburgLandrat-Schultz-Straße 149545 Tecklenburg
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VOB/ A-EU nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Mind. 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren über Maler- und Lackierarbeiten mit einem Auftragswert von mind. 100.000 EUR.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW