Die Bereitstellung einer Dolmetscherdienstleistung im Remote-Format (Telefon- und Videodolmetschen). Die Leistungen dienen dazu, eine barrierefreie Kommunikation in den Beratungsgesprächen zwischen den Kundinnen und Kunden mit begrenzten Deutschkenntnissen und der zuständigen Arbeitsvermittlung sicherzustellen. Die Dienstleistungen umfassen ein konsekutives Dolmetschen und müssen flexibel und kurzfristig abrufbar sein. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen Gespräche mit den Kundinnen und Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt. (schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich)
Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen Gespräche mit den Kundinnen und Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt. (schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich)
Es ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Dolmetscherdienstleistung mit dem niedrigsten Preis pro Minute, inklusive aller anfallenden Nebenkosten
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.
Die jobcenter AöR hat die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
jobcenter AöRTecklenburger Str. 1048565 Steinfurt