Die Naturschutzstiftung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf etwa 15,6 ha Fläche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Steinfurter Aa im Bereich von Wettringen nahe des Ortsteils Tie-Esch umzusetzen.2024 erfolgte die Vergabe von Planungsleistungen zur Begleitung des Projekts. Ein Konzept ist abgestimmt und eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt worden. Diese liegt seit Dezember 2025 vor. Im nächsten Schritt wurde mit der Ausführungsplanung begonnen. Der Abschluss dieser und alle weiteren Leistungen können aufgrund der Insolvenz des beauftragen Planungsbüros nicht mehr weitergeführt werden und sind neu zu vergeben.
Die Naturschutzstiftung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf etwa 15,6 ha Fläche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Steinfurter Aa im Bereich von Wettringen nahe des Ortsteils Tie-Esch umzusetzen.
2024 erfolgte die Vergabe von Planungsleistungen zur Begleitung des Projekts. Ein Konzept ist abgestimmt und eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt worden. Diese liegt seit Dezember 2025 vor. Im nächsten Schritt wurde mit der Ausführungsplanung begonnen. Der Abschluss dieser und alle weiteren Leistungen können aufgrund der Insolvenz des beauftragen Planungsbüros nicht mehr weitergeführt werden und sind neu zu vergeben.
Die Wertung der Angebote erfolgt durch den Vergleich des Preises. Zur Berechnung des Honorars gem. HAOI (2021) Honorarzone III Mindestsatz entsprechend der HOAI Anlage 11 Objektliste 11.2 Freianlagen Gruppe 3 "Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung" sind anrechenbare Kosten von 718.050 EUR anzunehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem insgesamt niedrigsten Preis.
Weitere Erläuterungen zur Berechnung des Honorars und den benötigten Leistungen sind bei den Vergabeunterlagen zu finden.
Optionale Leistungen: ökologische Baubegleitung, Abstimmungstermine und Stundenlohnarbeiten
Die Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt hat die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftragnehmer und damit Vertragspartner ist
Naturschutzstiftung Kreis SteinfurtTecklenburger Str. 1048565 Steinfurt
Die Planungsleistung berücksichtigt Umweltaspekte.
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.