Die Kreisverwaltung stattet sowohl seine Mitarbeitenden als auch Dritte (Töchter, Kommunen) mit Mobilfunkverträgen aus. Auch der Rettungsdienst nutzt Datenkarten. Zudem sind auch die Außenstandorte als Backup mit dem Mobilfunknetz verbunden. Aktuell liegen ca. 1.000 Bestandsverträge vor. Die Anzahl der Mobilfunkverträge ist in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der zunehmenden Digitalisierung stetig gewachsen. Der Rahmenvertrag soll die benötigten Mobilfunkprodukte abdecken.
1.145 SIM-Karten15 Back-up-Tarife
Wertungsgesamtpreis "Schätzmenge"
Der erwartete Bedarf wird in der untenstehenden "Preisangabe" dargestellt. Die dort angegebenen Mengen sind Schätzmengen aufgrund der derzeit vorliegenden Bedarfe. Abweichungen des Bedarfes sowohl nach unten als auch nach oben sind jedoch möglich.
Als Höchstwert der gem. dieser Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren wird festgelegt, dass das angebotene Gesamtvolumen (Schätzmenge) höchstens um 50 % überschritten werden kann.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.