Berichtigungen

Gestellung von Notarztdiensten am Rettungswachenstandort Rheine links der Ems

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
22.01.2026 04:55 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Insgesamt wurden folgende Punkte durch die Neufassung geändert:
- Streichung von CPV-Codes;
- Verbindliche Vertragslaufzeit;
- Eignungskriterien;
- Definition von Anforderungen an den Bieter;
- Wertung;
- Vorzulegende Unterlagen.

Streichung der CPV-Codes 85110000-3 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen und
85111000-0 Dienstleistungen von Krankenhäusern durch Öffnung des Wettbewerbs auf weitere Unternehmen.
Verlängerung der erstmaligen Vertragslaufzeit vom 01.07.2026 bis 31.12.2027 auf 01.07.2026 bis 31.12.2028.
Löschung des Eignungskriteriums "geeignete Krankenhäuser".
Ergänzung des Eignungskriteriums um Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Notärztinnen und Notärzte die im Folgenden aufgelisteten Eignungskriterien erfüllen:
Die von dem entsendenden Leistungserbringer eingesetzten Notärzte müssen für die Tätigkeit im Rettungsdienst geeignet sein. Geeignet sind Notärzte, wenn sie
- eine gültige Approbation im Sinne von § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) besitzen;
- über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (bei Vorliegen der Fachkunde Rettungsdienst wirkt der Auftragnehmer daraufhin, dass nach Beginn der Tätigkeit als Notarzt im Bereich des Trägers innerhalb von 12 Monaten die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben wird);
- in ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen, insbesondere wegen Körperverletzungsdelikte oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) haben;
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens C 1-Sprachzertifikat oder vergleichbarer Nachweis) verfügen;
- über Kenntnisse der Hygiene und Desinfektion im Rettungsdienst des Trägers verfügen;
- mit den Informationen zum "Massenanfall Verletzter (ManV)" vertraut sind;
- mit den Leitlinien/Verfahrensanweisungen des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Kreis Steinfurt für den Rettungsdienst in der jeweils geltenden Fassung vertraut sind;
- über Kenntnisse der vorgeplanten überörtlichen Hilfe der Feuerwehren im Regierungsbezirk Münster verfügen;
- die im Rettungsdienst des Kreises Steinfurt eingesetzten Geräte und Verfahren beherrschen und nach den geltenden gesetzlichen Regelungen darauf eingewiesen sind (MPG bzw. MPBetreibV);
- ihre gesundheitliche und körperliche Eignung gemäß den Bestimmungen des Rettungsgesetzes NRW durch ärztliches Zeugnis nachweisen und
- regelmäßig (d.h. mehrfach im Monat und andauernd in einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden) im Rahmen ihrer Tätigkeit in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung an der Versorgung von Notfallpatienten beteiligt sind.
Der Notarzt muss vor Aufnahme der Tätigkeit in Anlehnung an die S 1-Leitlinie "Prähospitales Atemwegsmanagement" (AWMF-RegisterNr.: 001-040) mindestens 100 endotracheale Intubationen mit oder ohne Videolaryngoskopie nachgewiesen haben. Alternativ zugelassen ist auch ein absolvierter Kurs für Atemwegsmanagement und Narkose in Notfall- und Akutmedizin (sog. ANNA-Kurs oder vergleichbar).
Änderung der Zuschlagskriterien: Angesichts einer als realistisch anzusehenden und bisherigen Erfahrungen entsprechenden Laufzeit der zu vereinbarenden vertraglichen Regelungen von insgesamt sechs Jahren und der Erwartung, dass die neue Rettungswache Rheine links der Ems an der Berbomstiege zu Mitte des Jahres 2028 in Betrieb genommen werden kann, erfolgt die Gewichtung der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 anzubietenden jährlichen Pauschalbeträge zu 60 % nach dem jährlichen Pauschalpreis nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Vereinbarung und zu 40 % nach dem jährlichen Pauschalpreis nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Vereinbarung.
Ergänzung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: Der Leistungserbringer benennt dem Träger mit dem Angebot namentlich mindestens zehn und höchstens zwanzig geeignete Notärztinnen und Notärzte, die im Notarztdienst nach der abzuschließenden Vereinbarung eingesetzt werden. Jede personelle Veränderung der benannten Notärztinnen und Notärzte ist dem Träger unter Angabe der Gründe schriftlich anzuzeigen.
Die Angebotsfrist und Bindefrist wird aufgrund der zahlreichen Änderungen angepasst.

21.01.2026