Verfahrensangaben

Gestellung von Notarztdiensten am Rettungswachenstandort Rheine links der Ems

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.02.2026
23.02.2026 10:30 Uhr
23.02.2026 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Steinfurt
055660084084-31002-70
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
DEA37
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-steinfurt.de
+49 2551691290
+49 25516991290

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1697
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gestellung von Notärztinnen bzw. Notärzten am Rettungswachenstandort Rheine links der Ems

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gestellung von Notärztinnen bzw. Notärzten am Rettungswachenstandort Rheine links der Ems

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Frankenburgstraße 2
48431
Rheine
Deutschland
DEA37

Ab dem 1.7.2026 und bis auf weiteres Aufenthalt in einem Umkreis von 500 m um die Rettungswache Rheine links der Ems, 48431 Rheine, Frankenburgstraße 2. Ab dem Zeitpunkt des Bezugs der neuen Rettungswache Rheine links der Ems Aufenthalt in der künftigen Rettungswache Rheine links der Ems, 48431 Rheine, Berbomstiege

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalpreis

Angesichts einer als realistisch anzusehenden und bisherigen Erfahrungen entsprechenden Laufzeit der zu vereinbarenden vertraglichen Regelungen von insgesamt sechs Jahren und der Erwartung, dass die neue Rettungswache Rheine links der Ems an der Berbomstiege zu Mitte des Jahres 2028 in Betrieb genommen werden kann, erfolgt die Gewichtung der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 anzubietenden jährlichen Pauschalbeträge zu 60 % nach dem jährlichen Pauschalpreis nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Vereinbarung und zu 40 % nach dem jährlichen Pauschalpreis nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Vereinbarung.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Diese Vereinbarung tritt zum 1.7.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2028. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Entsprechende Verfahren erfolgen fortlaufend im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LFA1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692

Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Notärztinnen und Notärzte die im Folgenden aufgelisteten Eignungskriterien erfüllen:
Die von dem entsendenden Leistungserbringer eingesetzten Notärzte müssen für die Tätigkeit im Rettungsdienst geeignet sein. Geeignet sind Notärzte, wenn sie
- eine gültige Approbation im Sinne von § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) besitzen;
- über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (bei Vorliegen der Fachkunde Rettungsdienst wirkt der Auftragnehmer daraufhin, dass nach Beginn der Tätigkeit als Notarzt im Bereich des Trägers innerhalb von 12 Monaten die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben wird);
- in ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen, insbesondere wegen Körperverletzungsdelikte oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) haben;
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens C 1-Sprachzertifikat oder vergleichbarer Nachweis) verfügen;
- über Kenntnisse der Hygiene und Desinfektion im Rettungsdienst des Trägers verfügen;
- mit den Informationen zum "Massenanfall Verletzter (ManV)" vertraut sind;
- mit den Leitlinien/Verfahrensanweisungen des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Kreis Steinfurt für den Rettungsdienst in der jeweils geltenden Fassung vertraut sind;
- über Kenntnisse der vorgeplanten überörtlichen Hilfe der Feuerwehren im Regierungsbezirk Münster verfügen;
- die im Rettungsdienst des Kreises Steinfurt eingesetzten Geräte und Verfahren beherrschen und nach den geltenden gesetzlichen Regelungen darauf eingewiesen sind (MPG bzw. MPBetreibV);
- ihre gesundheitliche und körperliche Eignung gemäß den Bestimmungen des Rettungsgesetzes NRW durch ärztliches Zeugnis nachweisen und
- regelmäßig (d.h. mehrfach im Monat und andauernd in einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden) im Rahmen ihrer Tätigkeit in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung an der Versorgung von Notfallpatienten beteiligt sind.
Der Notarzt muss vor Aufnahme der Tätigkeit in Anlehnung an die S 1-Leitlinie "Prähospitales Atemwegsmanagement" (AWMF-RegisterNr.: 001-040) mindestens 100 endotracheale Intubationen mit oder ohne Videolaryngoskopie nachgewiesen haben. Alternativ zugelassen ist auch ein absolvierter Kurs für Atemwegsmanagement und Narkose in Notfall- und Akutmedizin (sog. ANNA-Kurs oder vergleichbar).

Finanzierung

Der Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes leistet für die Erbringung der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 bzw. § 1 Abs. 1 und Abs. 3 der Vereinbarung genannten Leistungen einen jährlichen Pauschalbetrag. Auf den Pauschalbetrag leistet der Träger monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils einem Zwölftel.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung