Gegenstand der Leistung ist die Durchführung einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme für junge Erwachsene im Bürgergeldbezug. Die Zielgruppe umfasst Personen, - die (wieder) an das Jobcenter herangeführt werden müssen und/oder deren Mitwirkungsbereitschaft wiederhergestellt werden soll, - die aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse noch nicht in der Lage sind, eine berufliche Ausbildung aufzunehmen, - deren Ausbildungsreife für die Aufnahme einer Ausbildung geprüft und ggf. gezielt gefördert werden muss, oder- deren berufliche Orientierung (noch) nicht ausreicht, um unmittelbar in eine Ausbildung einzumünden.
Die Maßnahme besteht aus den Elementen Einzelcoaching, Gruppenveranstaltungen und verpflichtenden betrieblichen Erprobungen. Insgesamt sind im Förderzeitraum vom 01.04.2026 - 31.03.2027 kreisweit 6.420 Coachingstunden vorgesehen. Darüber hinaus bestehen zwei Optionsziehungen von jeweils einem Jahr.
Es ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Kreis Steinfurt
Gesamtpreis anhand der kalkulierten Coachingstunden inkl. optionaler Verlängerungen.
Aktivierungsprozess Gewichtungsfaktor 4, Einzelcoaching Gewichtungsfaktor 4, Aufsuchende Sozialarbeit Gewichtungsfaktor 3, Gruppenangebote und Workshops Gewichtungsfaktor 3, Betriebliche Erprobung - Vorbereitung Gewichtungsfaktor 4, Betriebliche Erprobung - Durchführung Gewichtungsfaktor 2, Betriebliche Erprobung - Nachbereitung Gewichtungsfaktor 2, Maßnahmeort Gewichtungsfaktor 2, Personalkonzept - Auswahlkriterien Gewichtungsfaktor 3, Personalkonzept - Personalkapazitäten Gewichtungsfaktor 2, Coachingplan Gewichtungsfaktor 1, Netzwerkarbeit Gewichtungsfaktor 2, Öffentlichkeitsarbeit Gewichtungsfaktor 1.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Die jobcenter AöR beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
jobcenter AöRTecklenburger Str. 1048565 Steinfurt
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Trägerzertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Eigenerklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber monatlich nachträglich alle zur Ab-rechnung fälligen Forderungen bis zum Ende des Folgemonats in Rechnung. Der Zahlungsanspruch ist 15 Tage nach Vorlage einer prüfbaren Rechnung fällig.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Vertragsstrafen werden vereinbart; 0,5 % der Auftragssumme pro Woche, beschränkt auf 5 % der Auftragssumme.