Das jobcenter Kreis Steinfurt benötigt eine Lösung für die Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Im Kreis Steinfurt nutzen aktuell über 20.000 Kinder und Jugendliche eine Bildungskarte zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Angebotspreis
Bewertung anhand von Kriterien, die in den Vergabeunterlagen näher dargestellt sind. Die Kriterien sind unterschiedlich gewichtet.
Die Möglichkeit der Vorstellung erhalten die drei Anbieter, die anhand der Bewertungskriterien "Preis" und "Wertungskriterien" die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Die Wertung erfolgt anhand der Kriterien Design und Usability/UX durch eine Bewertungskommission.
Lieferzeitpunkt (für den Lieferanteil) 30.06.2026; Ausführungsbeginn (Wartung/Pflege) 01.07.2026; Ausführungsende (Wartung/Pflege) 48 Monate.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Referenzen: Zeitraum seit mind. einem Jahr, mind. 100 Mitarbeitende in der Organisationseinheit, in der die Software eingesetzt wird und mind. 15.000 BuT-Karten werden eingesetzt
Zertifikate: ISO 27001 oder BSI Grundschutz
Dem Produkt sind mindestens 3 Mitarbeitende zugeordnet
Zertifikat (z.B. IDW PS 880), welches die Revisionssicherheit der Auszahlung an die Leistungserbringer bescheinigt
- Einmalige Leistungen (Schulung): Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung- Laufende Leistungen: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Dienstleister stellt die aktiven Karten des Vormonats in Rechnung.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Die Schnittstellenbeschreibung der Fachsoftware LÄMMkom LISSA wird gegen Vertraulichkeitserklärung übersandt.