Rahmenvertrag zur Belieferung des Rettungsdienstes des Kreises Steinfurt mit medizinischem Sauerstoff und Miete von Druckminderern
Der Kreis Steinfurt betreibt derzeit 16 (künftig 19) Rettungswachen und benötigt über das Jahr verteilt entsprechend die Befüllung und Lieferung von Druckgasflaschen mit medizinischem Sauerstoff.
Bisher werden ausschließlich Stahlflaschen im Eigentum vorgehalten. Mit Abschluss des Rahmenvertrages wird bei den 2-Liter-Flaschen eine Umstellung auf Flaschen aus Aluminium, Carbon-Composite-Material oder Leichtstahl mit integriertem, analogen Druckminderer erfolgen. Die Flaschen sind vom Auftragnehmer zur Miete anzubieten.
Die bisher genutzten 10-Liter-Stahlflaschen werden dahingehend umgestellt, dass der Auftragnehmer diese befüllt und wartet und externe Druckminderer zur Miete anbietet.
Weitere Spezifikationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Jahreslieferumfang. Der Rahmenvertrag gilt ab dem 01.06.2026 zunächst für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Höchstdauer des Vertrages wird auf 48 Monate begrenzt.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung unabhängig von der Laufzeit des Vertrages, wenn der Maximalwert von 750.000 EUR brutto erreicht ist.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Bei gleichem Wertungspreis gewinnt der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtgewicht für die angebotene 2-Liter-Flasche inklusive integriertem Druckminderer.
Der Verbrauch an medizinischem Sauerstoff ist abhängig von Anzahl und Art der Rettungseinsätze. Der Verbrauch kann daher nur anhand der Bestellungen der letzten Jahre geschätzt werden. Überschreitungen dieser Mengen sind bis zum angegebenen Maximalwert der Rahmenvereinbarung zulässig.
Entsprechende Beschaffungen erfolgen fortlaufend im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren
Es erfolgt eine ressourcenschonende Wiederbefüllung der Sauerstoffflaschen. Das System der Miete von Flaschen bzw. Druckminderern ermöglicht die Reduzierung auf einen Anfahrtstag pro Woche.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, nachgewiesen durch Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Zeitraum letzte 3 Jahre, Vergleichbare Leistung: Sicherstellung des laufenden Bedarfs an med. Sauerstoff eines Rettungsdienstes seit mindestens einem Jahr.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Höhe mind. 3.000.000 EUR
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit jeweils zum Monatsbeginn die im Vormonat tatsächlich gefüllten und gelieferten Behälter gemäß der im Leistungsverzeichnis/ Preisblatt angebotenen Vergütung in Rechnung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
Vertragsstrafen werden vereinbart.Der Auftragnehmer haftet für fristgerechte Erledigung des Auftrages. Im Falle des Verzuges beträgt die Vertragsstrafe für jede angefangene Woche Verzug 0,5 v. H. des Wertes des noch ausstehenden Teiles der Leistung. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H. der Gesamtvergütung begrenzt.Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät. Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt nicht bereits mit vorbehaltloser Annahme der Erfüllung, sondern erst mit der Zahlung der Rechnung.