Das jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Es hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt.
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Vertragsstrafen (§ 21 UVgO i. V. m. § 11 VOL/B) werden vereinbart in Höhe von 0,08 % der Auftragssumme pro Kalendertag, beschränkt auf max. 5 % der Auftragssumme.