Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Ökogas (Los 2) für die Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen in den Jahren 2026 und 2027.
Weitere Liegenschaften im Gemeindegebiet von Neuenkirchen
Los 1 Strom:Bewertet wird nach wirtschaftlichen Kriterien. Dabei wird die Summe aus Stromlieferpreis je Kilowattstunde mit der voraussichtlichen Jahresmenge in kWh multipliziert und mit der Summe etwaiger Grundpreise addiert. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für den wirtschaftlichen Vergleich. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den ZuschlagLos 2 Gas:Die Summe aus Erdgaslieferpreis (exkl. Steuern, Gebühren, Netzentgelten) und etwaigen Aufschlägen je Kilowattstunde wird mit der voraussichtlichen Jahresmenge in kWh multipliziert und mit der Summe etwaiger Grundpreise addiert. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für den wirtschaftlichen Vergleich.
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, die Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Ökogas (Los 2) für die Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Gemeinde NeuenkirchenHauptstraße 1648485 Neuenkirchen
Ökostrom und Ökogas
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.