Die Kreisverwaltung stattet sowohl seine Mitarbeitenden als auch Dritte (Töchter, Kommunen) mit Mobilfunkverträgen aus. Auch der Rettungsdienst nutzt Datenkarten. Zudem sind auch die Außenstandorte als Backup mit dem Mobilfunknetz verbunden. Aktuell liegen ca. 1.000 Bestandsverträge vor. Die Anzahl der Mobilfunkverträge ist in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der zunehmenden Digitalisierung stetig gewachsen. Der Rahmenvertrag soll die benötigten Mobilfunkprodukte abdecken.
1.145 SIM-Karten15 Back-up-Tarife
Wertungsgesamtpreis "Schätzmenge"
Der erwartete Bedarf wird in der untenstehenden "Preisangabe" dargestellt. Die dort angegebenen Mengen sind Schätzmengen aufgrund der derzeit vorliegenden Bedarfe. Abweichungen des Bedarfes sowohl nach unten als auch nach oben sind jedoch möglich.
Als Höchstwert der gem. dieser Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren wird festgelegt, dass das angebotene Gesamtvolumen (Schätzmenge) höchstens um 50 % überschritten werden kann.
Entsprechende Beschaffungen erfolgen fortlaufend im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, nachgewiesen durch Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Zahlungsbedingungen: eine Rechnung monatlich im Nachgang, die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen