Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Ökogas (Los 2) für die Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen in den Jahren 2026 und 2027.
Weitere Liegenschaften im Gemeindegebiet von Neuenkirchen
Los 1 Strom:Bewertet wird nach wirtschaftlichen Kriterien. Dabei wird die Summe aus Stromlieferpreis je Kilowattstunde mit der voraussichtlichen Jahresmenge in kWh multipliziert und mit der Summe etwaiger Grundpreise addiert. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für den wirtschaftlichen Vergleich. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den ZuschlagLos 2 Gas:Die Summe aus Erdgaslieferpreis (exkl. Steuern, Gebühren, Netzentgelten) und etwaigen Aufschlägen je Kilowattstunde wird mit der voraussichtlichen Jahresmenge in kWh multipliziert und mit der Summe etwaiger Grundpreise addiert. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für den wirtschaftlichen Vergleich.
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, die Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Ökogas (Los 2) für die Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Gemeinde NeuenkirchenHauptstraße 1648485 Neuenkirchen
Erneute Ausschreibung Sommer/Herbst 2027
elektronisch über den Vergabemarktplatz
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU;Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Der Auftragnehmer erteilt für jede nach diesem Vertrag belieferte Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung eine monatliche Rechnung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der monatlich gemessenen Verbrauchsdaten. Für Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) zahlt der Auftraggeber einen angemessenen vierteljährlichen Abschlag (15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11.) auf die erwarteten Gesamtkosten. Die ermittelten Abschläge sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Mit der jährlichen Ablesung wird dann die Korrekturrechnung anhand des tatsächlichen Jahresverbrauchs erstellt.
- Los 1, Die Stromlieferung muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien gemäß § 42 EnWG erfolgen. Der Nachweis erfolgt über die Eintragung der Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes- Los 2: Zertifiziertes Ökogas ist Erdgas in H-Gas-Qualität, dessen CO2-Emissionen vollständig durch Investitionen in international anerkannte Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Die verwendeten Kompensationszertifikate müssen den Anforderungen etablierter Standards (z. B. VCS, Gold Standard, Plan Vivo oder gleichwertig) entsprechen und in einem anerkannten Register dokumentiert sein. Eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Stellen (z. B. TÜV) ist sicherzustellen.Die Nachweise müssen auf gesonderte Aufforderung nach Zuschlagserteilung bzw. während der Vertragslaufzeit vorgelegt werden.