Gegenstand der Leistung ist die Durchführung einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme für Erziehende mit Kindern U6 im Leistungsbezug für den Regionalbereich Rheine.
Die Maßnahme besteht aus einem einmaligen Aufnahme- und Auftaktgespräch und den Modulen Einzel- und Gruppencoaching. Der Förderzeitraum ist für den 01.10.2026 - 30.09.2027 vorgesehen. Darüber hinaus besteht eine Optionsziehung für ein Jahr.
Es ist eine einmalige Verlängerung um ein Jahr möglich.
Regionalbereich Rheine
Gesamtpreis anhand der kalkulierten Teilnehmerzahl
Aufnahme- und Auftaktgespräch Gewichtungsfaktor 3, Einzelcoaching Gewichtungsfaktor 4, Coaching als Lotse für Kinderbetreuung Gewichtungsfaktor 3, Einbindung aller in der Erziehungsverantwortung stehenden Personen in Beratung und partnerschaftliche Organisation Gewichtungsfaktor 3, Gruppenangebote Gewichtungsfaktor 3, Baustein zur beruflichen Orientierung Gewichtungsfaktor 4,Einzelcoaching (begleitend) Gewichtungsfaktor 3, Maßnahmeort Gewichtungsfaktor 1, Personalkonzept - Auswahlkriterien Gewichtungsfaktor 3, Personalkonzept - Personalkapazitäten Gewichtungsfaktor 2, Coachingplan Gewichtungsfaktor 2, Netzwerkarbeit Gewichtungsfaktor 2, Öffentlichkeitsarbeit Gewichtungsfaktor 1.
Es handelt sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme die soziale Zielsetzungen verfolgt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Die jobcenter AöR beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist
jobcenter AöRTecklenburger Str. 1048565 Steinfurt
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Trägerzertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Eigenerklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber monatlich nachträglich alle zur Abrechnung fälligen Forderungen bis zum Ende des Folgemonats in Rechnung. Der Zahlungsanspruch ist 15 Tage nach Vorlage einer prüfbaren Rechnung fällig.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Vertragsstrafen werden vereinbart; 0,5 % der Auftragssumme pro Woche, beschränkt auf 5 % der Auftragssumme.